Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorstandsvorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften, die den Wert von 1.500,00 EUR (Eintausendfünfhundert Euro) oder eine Laufzeit von 34 Monaten überschreiten, sind nur jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Julius Gottfried Frenzel
Heidelberg
Vorstand
Andrea Pistorius
Heidelberg
Vorstand
Mario Hofmann
Speyer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.05.1995 und 23.10.1995 mit Änderung vom 03.05.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2016 hat die Änderung der Satzung in Präambel, § 2 (Gemeinnützigkeit und Zweck), § 3 (Mitgliedschaft) und § 4 (Organe) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung der Satzung in §2 (Gemeinnützigkeit und Zweck), §3 (Mitgliedschaft), §5 (Finanzielle Mittel, Mitgliedsbeiträge) und §7 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.11.1995
Satzung: Sonderband 2 Blatt 17-22
Satzung: Sonderband 2 Blatt 58-63
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.