Handelsregister · VR 500606

Chronologischer Auszug

LERNEN FÖRDERN - Landesverband Baden Württemberg zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LERNEN FÖRDERN - Landesverband Baden Württemberg zur
Förderung Lernbehinderter e.V.

b)
Pforzheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und Stellvertreter.
Sie vertreten den Verein je einzeln.

b)
1. Vorsitzende:
Ziegler, Mechthild, geb. Grimm, kaufmännische
Angestellte, Remseck am Neckar-Hochdorf
2. Vorsitzende:
Kirn, Brigitte, geb. Heilmann, Zahntechnikerin, Remseck
am Neckar-Hochdorf
a)
Verein
Satzung vom 11.10.1976 in Neufassung vom 23.10.1996.
a)
17.02.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
08.12.1976
2b)
Personenbezogene Daten (Geburtsdatum,
Ämterbezeichnung) von Amts wegen ergänzt bzw.
berichtigt bei
Vorsitzende:
Ziegler, Mechthild, geb. Grimm, Remseck am Neckar-
Hochdorf, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Stellvertreter:
Seifermann, Jürgen, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kirn, Brigitte, geb. Heilmann, Zahntechnikerin, Remseck
am Neckar-Hochdorf
a)
18.09.2017
Eichhorn
3a)
Name geändert; nun:
LERNEN FÖRDERN - Landesverband Baden Württemberg zur
Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Mit Beschluss vom 15.05.2018 wurden weitere Änderungen beschlossen.
a)
06.08.2018
Kaluza

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 32-35

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.