Handelsregister · VR 879
Chronologischer Auszug
lernen fördern Kreisverband Rhein-Sieg e.V. · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "LERNEN FÖRDERN" Kreisverband Rhein-Sieg e.V. b) Siegburg | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Kramer, Ulrike, Lohmar, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gäntgen, Paul, Bornheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Falkenberg, Jens, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hambitzer, Nikolaus, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 24.11.1975 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.05.1996 geändert. | a) 14.07.2004 Graichen b) Tag der ersten Eintragung: 08.03.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2004. Satzung Blatt 10-21 der Akten Beschluss Blatt 8-9, 34-35, 52- 53, 74, 92, 108-111 u. 149 der Akten |
| 2 | a) lernen fördern Kreisverband Rhein-Sieg e.V. | b) Nicht mehr Vorstand: Gäntgen, Paul, Bornheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Falkenberg, Jens, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2004 hat Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Aufgaben), § 9 (Vorstand) und § 11 (Auflösung) beschlossen. | a) 06.11.2007 Lambertz b) Beschluss Blatt 212 ff. der Akten |
| 3 | a) Der Vorstand besteht mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Für die folgenden Geschäfte bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Präsidiums: Den Verein verpflichtende Einzelgeschäfte mit einem Volumen von über 100.000,- EUR, soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, die kündbar sind, oder um die Beteiligung an Ausschreibungen; Grundstücksgeschäfte und Beleihung oder Belastung von Grundvermögen des Vereins; Gewährung von Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000,- EUR; Erwerb, Verkauf, Abtretung oder Belastung von Geschäftsanteilen an Dritten. b) Vorstand: Wagner, Robert, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kramer, Ulrike, Lohmar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Hambitzer, Nikolaus, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.8.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 01.04.2010 Lambertz b) Satzung Blatt 271-278 der Akten | |
| 4 | a) Durch schriftliche Beschlussfassung sowie Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 28.08.2014 wurde die Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben) geändert. | a) 18.09.2015 Lambertz b) Beschluss Blatt 304 ff. der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.