Handelsregister · VR 879

Chronologischer Auszug

lernen fördern Kreisverband Rhein-Sieg e.V. · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"LERNEN FÖRDERN" Kreisverband Rhein-Sieg e.V.

b)
Siegburg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Kramer, Ulrike, Lohmar, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gäntgen, Paul, Bornheim, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Falkenberg, Jens, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hambitzer, Nikolaus, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 24.11.1975 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 22.05.1996 geändert.
a)
14.07.2004
Graichen

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.03.1976
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.07.2004.

Satzung Blatt 10-21 der Akten
Beschluss Blatt 8-9, 34-35, 52-
53, 74, 92, 108-111 u. 149 der
Akten
2a)
lernen fördern Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gäntgen, Paul, Bornheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Falkenberg, Jens, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2004 hat Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2
(Aufgaben), § 9 (Vorstand) und § 11 (Auflösung) beschlossen.
a)
06.11.2007
Lambertz

b)
Beschluss Blatt 212 ff. der Akten
3a)
Der Vorstand besteht mindestens einem und höchstens
drei Mitgliedern.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses
allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der
Verein durch den Vorsitzenden und ein weiteres
Vorstandsmitglied vertreten.

Für die folgenden Geschäfte bedarf der Vorstand der
vorherigen Zustimmung des Präsidiums:
Den Verein verpflichtende Einzelgeschäfte mit einem
Volumen von über 100.000,- EUR, soweit es sich nicht
um Dauerschuldverhältnisse handelt, die kündbar sind,
oder um die Beteiligung an Ausschreibungen;
Grundstücksgeschäfte und Beleihung oder Belastung
von Grundvermögen des Vereins; Gewährung von
Darlehen mit einem Wert von mehr als 50.000,- EUR;
Erwerb, Verkauf, Abtretung oder Belastung von
Geschäftsanteilen an Dritten.

b)
Vorstand:
Wagner, Robert, Köln, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kramer, Ulrike, Lohmar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hambitzer, Nikolaus, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.8.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
01.04.2010
Lambertz

b)
Satzung Blatt 271-278 der Akten
4a)
Durch schriftliche Beschlussfassung sowie Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
vom 28.08.2014 wurde die Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben) geändert.
a)
18.09.2015
Lambertz

b)
Beschluss Blatt 304 ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.