Handelsregister · VR 1849

Chronologischer Auszug

LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von
Menschen mit Lernbehinderungen e.V.

b)
Münster
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei
Stellvertretern, dem Schriftführer und dem
Schatzmeister. Der Vorsitzende und je einer der beiden
Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren
Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
seiner Mitglieder anwesend sind. Im Falle mündlicher
oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Jung, Hans-Jürgen, Linden, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Reinzhagen, Horst, Siegburg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzende:
Ziegler, Mechthild, Remseck, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Heyner, Günter, Weimar, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.12.1968 zuletzt geändert am 12.06.2004
a)
21.03.2005
David

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.02.1969
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.03.2005.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Heyner, Günter, Weimar, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Pinkert, Karoline, Inden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung hat am 30.09.2006 Änderungen der Satzung unter Neufassung
der Satzung beschlossen.
a)
30.11.2007
Gerstgarbe

b)
Beschluss Bl. 471-484 d.A.;
Satzung Bl. 477-484 d.A.;
neugeschriebene Satzung
(Lesehilfe) Bl. 485 ff d.A.
3b)
Gewählt als
stellvertretende Vorsitzende:
Hestler, Getrud, Kuppingen, *XX.XX.XXXX
Nunmehr gewählt als
stellvertretender Vorsitzende:
Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schriftführer:
Koch geb. Benfer, Annette, Siegen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Pinkert, Karoline, Inden, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Jung, Hans-Jürgen, Linden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8
beschlossen.
a)
13.10.2010
Hömberg

b)
Satzung Blatt 526- 532
4b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Reinzhagen, Horst, Siegburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schriftführer:
Schöffler, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Schatzmeister:
Mohr, Franz, Udenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Koch geb. Benfer, Annette, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
26.04.2018
Hartmann
5b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzende:
Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.06.2022
Hartmann

b)
Protokoll Bl. 579 - 581,
Satzung Bl. 582 ff. d. A.
6b)
Nach Berichtigung des Vornamens:
stellvertretende Vorsitzende:
Hestler, Gertrud, Kuppingen, *XX.XX.XXXX
a)
08.08.2022
Hartmann
7a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, ein bis
zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem
Schatzmeister. Der Vorsitzende und je einer der beiden
Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren
Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
seiner Mitglieder vertreten sind. Im Falle fernmündlicher
oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
a)
22.09.2022
Hartmann

b)
In Ergänzung der Eintragung lfd.
Nr. 5 vom 27.06.2022
eingetragen.
8a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, ein bis
zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem
Schatzmeister. Der Vorsitzende oder je einer der beiden
Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren
Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
seiner Mitglieder vertreten sind. Im Falle fernmündlicher
oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
a)
26.10.2022
Hartmann

b)
in Ergänzung der Eintragung lfd.
Nr. 5 vom 27.06.2022
eingetragen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.