Handelsregister · VR 1849
Chronologischer Auszug
LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. b) Münster | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und je einer der beiden Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Im Falle mündlicher oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. b) stellvertretender Vorsitzender: Jung, Hans-Jürgen, Linden, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Reinzhagen, Horst, Siegburg, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzende: Ziegler, Mechthild, Remseck, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Heyner, Günter, Weimar, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.12.1968 zuletzt geändert am 12.06.2004 | a) 21.03.2005 David b) Tag der ersten Eintragung: 03.02.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2005. |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Heyner, Günter, Weimar, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Pinkert, Karoline, Inden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung hat am 30.09.2006 Änderungen der Satzung unter Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 30.11.2007 Gerstgarbe b) Beschluss Bl. 471-484 d.A.; Satzung Bl. 477-484 d.A.; neugeschriebene Satzung (Lesehilfe) Bl. 485 ff d.A. | |
| 3 | b) Gewählt als stellvertretende Vorsitzende: Hestler, Getrud, Kuppingen, *XX.XX.XXXX Nunmehr gewählt als stellvertretender Vorsitzende: Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführer: Koch geb. Benfer, Annette, Siegen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Pinkert, Karoline, Inden, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Jung, Hans-Jürgen, Linden, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 beschlossen. | a) 13.10.2010 Hömberg b) Satzung Blatt 526- 532 | |
| 4 | b) Nicht mehr Schatzmeister: Reinzhagen, Horst, Siegburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführer: Schöffler, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schatzmeister: Mohr, Franz, Udenheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführer: Koch geb. Benfer, Annette, Siegen, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2018 Hartmann | ||
| 5 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzende: Tonndorf, Michael, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.06.2022 Hartmann b) Protokoll Bl. 579 - 581, Satzung Bl. 582 ff. d. A. | |
| 6 | b) Nach Berichtigung des Vornamens: stellvertretende Vorsitzende: Hestler, Gertrud, Kuppingen, *XX.XX.XXXX | a) 08.08.2022 Hartmann | ||
| 7 | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, ein bis zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und je einer der beiden Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder vertreten sind. Im Falle fernmündlicher oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. | a) 22.09.2022 Hartmann b) In Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 5 vom 27.06.2022 eingetragen. | ||
| 8 | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, ein bis zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder je einer der beiden Stellvertreter sind gemeinsam mit je einem weiteren Mitglied des Vorstands zur Vertretung berechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder vertreten sind. Im Falle fernmündlicher oder schriftlicher Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. | a) 26.10.2022 Hartmann b) in Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 5 vom 27.06.2022 eingetragen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.