Handelsregister · HRB 3299

Chronologischer Auszug

Lenz GmbH · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lenz GmbH

b)
Höchstadt a.d.Aisch

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel und der Verkauf von Baumaterialien
und Baustoffen, die Übernahme und
Durchführung von Vertretungen in diesem
Bereich sowie die Durchführung ähnlicher
Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck
dienen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Lenz, Josef, Baustoffkaufmann, Höchstadt/Aisch
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1986
a)
12.11.2002
Bauer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.01.1987.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 5 ff. So.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Stettiner Weg 3, 91315 Höchstadt
a)
08.03.2010
Slabinak

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.