Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt es allein. Mehrere Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Fleuchaus
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 02.01.2025 mit Änderung vom 29.08.2025.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 6
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