Handelsregister · GnR 552
Chronologischer Auszug
LEMO Schulgründung eG · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LEMO Schulgründung eG b) Leipzig c) 1. die Gründung und der Betrieb von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 2. Aufbau, Ausbau, Betrieb und Unterstützung von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 3. das Angebot von Verwaltungs- und Personaldienstleistungen für eigene pädagogische, kulturelle und jugendhilfliche Einrichtungen, sowie Einrichtungen, welche Mitglied der Genossenschaft sind, 4. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer pädagogischen, kulturellen oder jugendhilflichen Einrichtung 5. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer Gesellschaft zum Bau von Immobilien für pädagogische, kulturelle und jugendhilfliche Einrichtungen 6. die Finanzierung von eigenen pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen oder solchen, die Mitglieder der Genossenschaft sind, u.a. durch Sammlung von Sicherheiten zur Darlehnsvergabe und Einwerbung von Finanzmitteln, 7. die Gründung von Tochtergesellschaften zur Einwerbung von Finanzmitteln sofern die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt und Darlehensvergabe an eigene oder Mitgliedseinrichtungen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, 8. die Beratung von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas, 9. die Bereitstellung von Managementsystemen für die kontinuierliche Verbesserung von pädagogischer Qualität, insbesondere in gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 10. die Fortbildung von Pädagogen mit dem Ziel, einer dem ,,Leitbild Leipziger Modell" entsprechenden Pädagogik. Gründung eines Fortbildungs-, Beratungs- und Entwicklungsinstituts und Beteiligung am Institut. | keine Nachschusspflicht | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates: - Investitionen oder Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von jeweils 75.000,00 Euro - Abschlüsse von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, - sowie anderen Verträgen mit wiederkehrenden Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren und/oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro - die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen - das Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten an externe Dienstleister oder Tochtergesellschaften ab einer Summe von 75.000,00 Euro oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro - sämtliche Grundstücksgeschäfte - die Aufnahme qualifizierter Nachrangdarlehen von Mitgliedern - Aus- und Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband - die Festsetzung der Höhe der Rückvergütung - Erteilung von Prokura - die Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand und - die Verwendung von Rücklagen gemäß § 16 (9). b) Vorstand: Prof. Dr. Große, Gerlind, Leipzig, *XX.XX.XXXX Vorstand: Narr, Kristin, Leipzig, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tews, Jan, Soderstorf, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 21.08.2020 und mit Beschluss der Generalversammlung vom 19.05.2021 geändert. | a) 30.07.2021 Grimm | |
| 2 | c) Geändert, nun: ist die Förderung der Bildung und die Förderung der Jugendhilfe. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter besonderer Berücksichtigung des Gebots der Nachhaltigkeit auf sozialer und ökologischer Ebene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. die Gründung und den Betrieb von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas und Jugendhilfe-Wohneinrichtungen. 2. Aufbau, Ausbau, Betrieb und Unterstützung von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 3. das Angebot von Verwaltungs- und Personaldienstleistungen für eigene pädagogische und jugendhilfliche Einrichtungen, sowie gemeinnützige Einrichtungen, welche Mitglied der Genossenschaft sind, 4. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer gemeinnützigen pädagogischen oder jugendhilflichen Einrichtung 5. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer gemeinnützigen Gesellschaft zum Bau von Immobilien für pädagogische und jugendhilfliche Einrichtungen 6. die Finanzierung von eigenen gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, oder solchen, die Mitglieder der Genossenschaft sind, u.a. durch Sammlung von Sicherheiten zur Darlehensvergabe und Einwerbung von Finanzmitteln, 7. die Gründung von Tochtergesellschaften zur Einwerbung von Finanzmitteln sofern die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt und Darlehensvergabe an eigene oder Mitgliedseinrichtungen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, 8. die Beratung von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas, 9. die Bereitstellung von Managementsystemen für die kontinuierliche Verbesserung von pädagogischer Qualität in gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 10. die Fortbildung von Pädagog:innen mit dem Ziel, einer dem "Leitbild Leipziger Modell" entsprechenden Pädagogik. Die Genossenschaft wird hierzu die Gründung eines gemeinnützigen Fortbildungs-, Beratungs- und Entwicklungsinstituts vorantreiben und sich am Institut beteiligen. Die Gesellschafter sowie die regelmäßigen Berater und Ausbilder sind Mitglieder der Genossenschaft. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates: a) Investitionen oder Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von jeweils 75.000,00 Euro b) Abschlüsse von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, c) sowie anderen Verträgen mit wiederkehrenden Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren und/oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro d) die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen e) das Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten an externe Dienstleister oder Tochtergesellschaften ab einer Summe von 75.000,00 Euro oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro f) sämtliche Grundstücksgeschäfte g) die Aufnahme qualifizierter Nachrangdarlehen von Mitgliedern h) Aus- und Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband i) die Festsetzung der Höhe der Rückvergütung j) Erteilung von Prokura k) die Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand und l) die Aufnahme, Übertragung und Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereichs, soweit nicht die Generalversammlung zuständig ist m) die Aufstellung des Wirtschaftsplans, für außerplanmäßige Geschäfte, deren Wert 5.000,00 EUR übersteigt, bei wiederkehrenden Leistungen berechnet für die Frist bis zur möglichen Vertragsbeendigung. Die Zustimmung kann für gleichartige Geschäfte generell erteilt werden n) den Beitritt zu und Austritt aus Verbänden und sonstigen Vereinigungen o) die Verwendung der gesetzlichen Rücklagen p) die Bestellung des Geschäftsführers, soweit dieser nicht dem Vorstand angehört. | a) Die Generalversammlung vom 17.12.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 14 (Vorstand) beschlossen. | a) 06.04.2023 Schindler |
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