Die Erledigung der Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild eines Steuerberaters (§ 57 StBerG) gesetzlich und berufsrechtlich im Einklang stehen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Klaus Lemmer
Hanau
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Jörg Flügel
Hainburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.1993 zuletzt geändert am 11.10.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Gesellschafterversammlung), 10 (Liquidation), 11 (Ausschließung eines Gesellschafters, Einziehung), 12 (Jahresabschluss), 13 (Gewinnverwendung), 14 (Fortführung der Gesellschaft), 15 (Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters), 16 (Genehmigung von Vertragsänderungen), 17 (Verschwiegenheit), 18 (Veröffentlichungen) und 19 (Allgemeine Bestimmungen und salvatorische Klausel) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 69 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 79 ff. Sonderband.
Fall 6
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.