der Betrieb von FKK- und Sauna-Clubs sowie von gastronomischen Betrieben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Var. BGB erteilt werden.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.09.2011
Freitext
Eintragung Spalte 4 lit. b) gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 68/21) vom 24.03.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.