Der Erste und der Zweite Schützenmeister sind je einzelvertretungsberechtigt. Der Dritte Schützenmeister ist nur im Verhinderungsfall der beiden vorgenannten Schützenmeister vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Nevihosteny
Rohrdorf
Vorstand
Andreas Rieder
Rohrdorf
Vorstand
Georg Riedl
Zaisering
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 03.06.2003.
Freitext
Satzung Bl. 1 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 2, HBBl. 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.