Der Handel und Service mit Klinker und anderen Baustoffen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Soweit Prokuristen und mehrere Geschäftsführer bestellt sind, ist ein Geschäftsführer auch berechtigt, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu vertreten. Den Geschäftsführern kann für den Fall des Vorhandenseins mehrerer Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ein Gesellschafter, der zum Geschäftsführer bestellt wurde, ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Anderen Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jürgen Leistikow
Dorsten
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.09.1999 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Dinslaken (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 17910) nach Dorsten beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung 09. 02. 2000, Beschl. Bl. 3 ff.; Ges.-Vertr. Bl. 7 ff. Sonderband
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