Handelsregister · VR 42554

Chronologischer Auszug

Leichtathletik-Verband Rheinhessen-Rheinland e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Leichtathletik-Verband Rheinhessen-Rheinland e.V.

b)
Mainz
a)
Der Vorstand besteht aus:
- Präsident
- Vizepräsident Regionen (stellvertretender Präsident)
- Vizepräsident Finanzen
- Geschäftsführer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Präsident:
Lotz, Klaus, Altendietz, *XX.XX.XXXX
Vizepräsidentin Regionen:
Tentrup-Tiedje, Corinna, Alzey, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident Finanzen:
Mader, Kai, Leiningen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bersch, Achim, Andernach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident:
Schätzel, Michael, Ransbach-Baumbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied
als
Vizepräsident Sport:
Welker, Klaus-Dieter, Geilnau, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.02.1950, mehrfach geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2025 hat die Neufassung der Satzung insgesamt
und mit ihr die Sitzverlegung von Koblenz (bisher Leichtathletik-Verband Rheinland e.V.
(LVR), Amtsgericht Koblenz VR 994) nach Mainz beschlossen.

b)
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner
Mitgliederversammlung vom 09.11.2024 und der Mitgliederversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2024 mit dem Leichtathletik-Verband Rheinhessen
e.V. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, VR 1658) verschmolzen (Verschmelzung durch
Aufnahme).
a)
01.07.2025
Peter

b)
Fall 1
Tag der ersten Eintragung:
30.06.1951 unter VR 336 beim
Amtsgericht Koblenz
Satzung Bl. 12 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.