Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs.1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 3.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Kummle
Wehr
Vorstand
Mike Wilfried Heerdegen
Wehr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.04.2001
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.06.2001
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