Handelsregister · VR 37796

Chronologischer Auszug

Legatum e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Legatum e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister sowie höchtens zwei weiteren
Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der
Schatzmeister sind alleinvertreteungsbefugt.

b)
zweiter Vorsitzender:

1.
Boden, Joe, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

2.
Gottwald, Sebastian, *XX.XX.XXXX, München

erster Vorsitzender:

3.
Marchewski, Jens, *XX.XX.XXXX, Lübben
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 25.08.2019
a)
20.11.2019
Dambietz
b)
Satzung Bl. 4-6
2a)
Der Vorstand hat am 05.11.2019 die Änderung der
Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins) und § 15 (Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke) geändert.
a)
26.05.2020
Pacholke
b)
Beschluss Bl.
11/17 (12-16) SB
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorstandsmitglied:

4.
Heydick, Lukas Paul, *XX.XX.XXXX, Erfurt

Vorstandsmitglied:
5.
Schedel, Raphaela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft),
§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge), § 7 (Organe des
Vereins), § 8 (Vorstand), § 9 (Aufgaben des Vorstands), § 11 (Beratung und Beschlussfassung des
Vorstands), § 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Paragraphen § 15 (Beirat) und § 16 (Studierendenrat) sind neu eingefügt, dadurch ändert sich
die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
12.11.2024
Duzinski
b)
Beschluss Bl.
24-26/34-38
(39-45) SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.