Gegenstand des Unternehmens sind die Tätigkeiten einer Beteiligungsgesellschaft, insbesondere das Erwerben, Verwalten, Halten und Entwickeln von Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten und jegliche artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Steffen Wilde
Bergisch Gladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.10.2024 mit Änderung vom 12.11.2024
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.000,00 bis zum 12.11.2029 um insgesamt bis zu EUR 12.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile - von der Ermächtigung kann auch in Teilbeiträgen Gebrauch gemacht werden - zu erhöhen (genehmigtes Kapital), sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlage zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Person des/ der neuen Gesellschafterin/s per schriftlichem Beschluss, der bei Anmeldung der Kapitalerhöhung (Gesellschafterliste) dem Notar vorzulegen ist. Die Geschäftsführung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen a bis c ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Gesellschafter auszuschließen. Im Übrigen wird die Geschäftsführung ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.