Handelsregister · HRB 590754

Registerinformationen

Lebsack & Söhne GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lebsack & Söhne GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ingelfingen
Geschäftsanschrift
Uhlandstr. 61, 74653 Ingelfingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 590754
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
16.12.2025
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Dienstleistungen und Handelsgeschäften jeglicher Art, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Handel mit und Montage von Einbaumöbeln, Einbauküchen, Elektrogeräten, Bauelementen wie Fenster, Türen, Garagentore, Rollladen und verwandte Waren

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Paul Lebsack

Weißbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2003 mit Nachtrag vom 19.02.2003
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.09.2003
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 25/36 Gesellschafterbeschluss: Sonderband Blatt 4/7, 19/23, 39

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 12.12.2025 (30 IN 1400/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.