Handelsregister · HRB 7748
Chronologischer Auszug
Leber, Witschel & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Steuerberatungsgesellschaft Leber mbH b) Kreuztal c) 1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer oder gem. § 9 Abs. 3 zur Einzelvertretung ermächtigt worden ist. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muß der Geschäftsführer Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, von denen einer kein Steuerberater ist, muß dem Geschäftsführer, der Steuerberater ist, Einzelvertretungsbefugnis erteilt sein. Die Gesellschafter können einen oder mehrere Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Da die Gesellschaft berechtigt ist, Zweigniederlassungen zu errichten, gilt für deren Vertretung: Der Leiter der Zweigniederlassung muß Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich sein und seinen Wohnsitz im Ort der Zweigniederlassung haben, soweit ihm nicht durch die Steuerberaterkammer gestattet ist, in einem anderen Ort zu wohnen (§ 34 Abs. 2 StBerG). Prokura darf grundsätzlich nur Personen i. S. von § 50 Abs. 2 StberG erteilt werden. Wird in Ausnahmefällen anderen Personen Prokura erteilt, so muss im Innenverhältnis eine Vertretung in Steuersachen ausgeschlossen sein; im übrigen ist nur eine Gesamtvertretung in Gemeinschaft mit einem Steuerberater zulässig. Handlungsvollmacht zur Hilfeleistung in Stersachen darf nur Personen, die nach § 3 Nr. 1 StberG zur Hilfeleistungen in Steuersachen befugt sind, erteilt werden; eine Handlungsvollmacht, die zum Betrieb der Sterberatungsgesellschaft ermächtigt, ist unzulässig. b) Geschäftsführer: Leber, Klaus, Steuerberater, Kreuztal, *XX.XX.XXXX Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt. Geschäftsführer: Steuerberater Witschel, Walfried, Netphen, *XX.XX.XXXX Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Der Gesellschaftsvertrag wurde am 04. November 2004 festgestellt und mit Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 23. Dezember 2004 in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.000,00. | a) 01.01.2005 Dr. Beyerle b) Gesellschaftsvertrag Bl. 10 ff. Sonderband | |
| 2 | a) Leber, Witschel & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Auf dem Stück 36, 57223 Kreuztal | b) Bestellt zum Geschäftsführer: Heide, Tanja, Netphen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | a) 09.01.2009 Bast | ||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Leber, Klaus, Steuerberater, Kreuztal, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2011 Wickel | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Steuerberater Witschel, Walfried, Netphen, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2012 Wickel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.