Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und kann um ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied ergänzt werden.. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, die mit einer wirtschaftlichen Verpflichtung bis zu einer Höhe von 25.000 € verbunden sind. Ausgeschlossen sind der Abschluss von Darlehensvereinbarungen, die Einräumung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Schuldbeitritte und die Belastung und Veräußerung von Grundeigentum.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hermann Kirsch
Berlin
274
Wilhelm Schilling
Berlin
274
Katrin Ziese
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2009-10-23
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