Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Ausschuss beschließt über die Maßnahmen, die der Erfüllung der Vereinsaufgaben dienen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Für darüber hinausgehende Maßnahmen ist die Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschließt über die Aufgaben zur Erfüllung des Vereinszwecks, die den Betrag von 5.000 Euro überschreiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Matthias Hirsch
Adelberg
Vorstand
Michael Zschoke
Adelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.11.2016.
Freitext
Satzung: Blatt 5-7
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