Handelsregister · HRB 6109

Registerinformationen

Lebensmittelpunkt gGmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lebensmittelpunkt gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Marburg
Geschäftsanschrift
Tom-Mutters-Straße 11, 35041 Marburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6109
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
19.06.2023
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 Abgabenordnung (Förderung mildtätiger Zwecke). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung sowie zur berufs- und sozialpädagogischen Betreuung und Qualifizierung von schwervermittelbaren Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung mit dem Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - insbesondere von behinderten Personen mit unterschiedlichen Behinderungsarten - durch Errichtung, Unterhaltung und Bereitstellung von behindertengerechten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von behinderten Personen Rechnung tragen. Dieses soll im Rahmen von Integrationsbetrieben erfolgen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Roland Wagner

Hatzfeld

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Michael Kraft

Biedenkopf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
  • Durch Gesellschafterbeschluss können die Geschäftsführer partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Straße umbenannt, von Amts wegen berichtigt.
  • Fall 6
  • Fall 7

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2012

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.