Handelsregister · HRB 103796

Chronologischer Auszug

Lebenshilfe-Werk Magdeburg gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lebenshilfe-Werk Magdeburg
Gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Magdeburg

c)
die Errichtung und der Betrieb von Diensten
und Einrichtungen, die der menschlichen
Begegnung der Förderung und Betreuung
sowie der Eingliederung in das Arbeitsleben
von geistig, körperlich und seelisch
behinderten Menschen aller Altersstufen
dienen und die Leistungen zur Entlastung
der Angehörigen anbieten.
125.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Woost, Heike, Magdeburg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.03.1991 zuletzt geändert am
27.08.2002
a)
17.07.2006
Krause

b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.10.1992.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 3796)
getreten.
Satzung Bl. 92-99 So.
2a)
Lebenshilfe-Werk Magdeburg
gemeinnützige GmbH

c)
- Förderung, Betreuung, Ausbildung,
Beschäftigung und Eingliederung von
geistig, körperlich und seelisch behinderten
Menschen, - selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind, - Pflege und
Betreuung alter und pflegebedürftiger und
behinderter Menschen (Förderung der
Altenhilfe), - Betreuung, Erziehung und
Ausbildung junger Menschen (Förderung
der Jugendhilfe), - Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege, - Beratung
und Unterstützung von Bürgerinnen und
Bürgern in vorstehenden sozialen
Angelegenheiten, - Förderung der Zwecke
der amtlich anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege, - Förderung der
Bildung und Erziehung: insbesondere durch
ambulante, teilstationäre und stationäre
Einrichtungen und Maßnahmen für
behinderte Menschen, wie z. B.
Tagesstätten, Fördergruppen, Werkstätten
für behinderte Menschen, Wohnstätten,
Kranken- und Pflegedienste,
Frühförderung, ergotherapeutische
Angebote sowie Angebote der beruflichen
Weiterbildung und der Fortbildung für
ehrenamtlich Aktive in der Heilpädagogik,
Pflege, medizinischer Behandlungspflege,
erster Hilfe, Ergotherapie und ähnlichen
Bereichen.
2.000.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.8.07 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.875.000,00 EUR aus
Gesellschaftsmitteln auf 2.000.000,00 EUR und die Änderung
der §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens)
und 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), 9
(Geschäftsführung), 11 (Gesellschafterversammlung) und 12
(Gegenstand der Gesellschafterversammlung) der Satzung
beschlossen.
a)
22.11.2007
Hüskes
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sülzeanger 1, 39128 Magdeburg
a)
12.11.2010
Riep
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 7.9.2012 hat die
Satzung neu gefasst.
a)
17.09.2012
Hüskes
5b)
Personenbezogene Daten ergänzt, nun:
Geschäftsführer:
Woost, Heike, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2017
Heise
6c)
Die Lebenshilfe-Werk Magdeburg
gemeinnützige GmbH mit Sitz in
Magdeburg verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. (1) Zweck der
Körperschaft ist: die Förderung, Betreuung,
Ausbildung, Beschäftigung und
Eingliederung von geistig, körperlich und
seelisch behinderten Menschen (Förderung
der Hilfe für Menschen mit Behinderung)
die selbstlose Unterstützung von Personen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe
anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO)
oder die wirtschaftlich im Sinne von § 53
Nr. 2 AO hilfebedürftig sind; die Pflege und
Betreuung alter und pflegebedürftiger und
behinderter Menschen (Förderung der
Alten- und Behindertenhilfe die Betreuung,
Erziehung und Ausbildung junger
Menschen (Förderung der Jugendhilfe); die
Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege; die Beratung und
Unterstützung von Bürgerinnen und
Bürgern in vorstehenden sozialen
Angelegenheiten; die Förderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von §
52 Abs. 2 Nr. 9 AO; die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung . Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch ambulante,
teilstationäre und stationäre Einrichtungen
und Maßnahmen für behinderte und für
alte, hilfe- bzw. betreuungsbedürftige
Menschen, wie z.B. Tagesstätten,
Fördergruppen, Werkstätten für behinderte
Menschen, Wohnstätten und -gruppen (z.
B. in besonderen Wohnformen),
Pflegediensten einschließlich von
Tagespflege, Angebote des ambulanten
betreuten Wohnens und der ambulanten
Pflege, Frühförderung, Familienentlastende
Dienste sowie Angebote der beruflichen
Weiterbildung und der Fortbildung für
ehrenamtlich Aktive in der Jugend-,
Behinderten- und Altenhilfe . Der
Satzungszweck wird auch durch
Wohnangebote, die sich an wirtschaftlich
hilfsbedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2
AO richten, verwirklicht. Die Gesellschaft
darf im Rahmen der Vermögensverwaltung
auch Wohnraum an nicht oder noch nicht
hilfebedürftige Personen, z.B. im Bereich
von Servicewohnungen für noch nicht
pflegebedürftige Menschen, bereitstellen
und vermieten. (2) Die Gesellschaft kann
durch Stiftungsgeschäft Vermögen in den
Grenzen von § 58 Nr. 2 der
Abgabenordnung auf eine
steuerbegünstigte Stiftung übertragen. (3)
Die Gesellschaft kann sich an
Unternehmen gleicher Zielsetzung
beteiligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 hat die
Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
24.01.2020
König
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Konowski, Birgit, Burg, *XX.XX.XXXX
Gruhn, Christian, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
Böhme, Anja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2021
Köhn
8Prokura erloschen:
Böhme, Anja, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2022
Garbe
9a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2023 hat die
Änderung des § 10 (Gegenstand der
Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
27.09.2023
Lentner
10Prokura erloschen:
Gruhn, Christian, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
19.01.2024
Heise

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.