Handelsregister · VR 290094
Chronologischer Auszug
Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Vaihingen-Mühlacker e.V. b) Vaihingen an der Enz | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Geschäftsführung ist laut § 12 der Satzung besonderer Vertreter des Vereins im Sinne des § 30 BGB. Sie ist im Rahmen des ihr zugewiesenen Geschäftskreises zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins berechtigt. b) 1. Vorsitzende: Higer, Gabriele, Mühlacker, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Bernhardt, Fridolin, Vaihingen/Enz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Dürr, Alexander, Mühlacker, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Lämmle, Reinhard, Vaihingen/Enz, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 02.10.1968 zuletzt geändert am 26.09.2008 | a) 11.12.2014 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 05.11.1968 |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Bernhardt, Fridolin, Vaihingen/Enz, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Weißert, Karl, Mühlacker, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2015 Gums | ||
| 3 | b) Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als stellvertretender Vorsitzender: Weißert, Karl, Mühlacker, *XX.XX.XXXX | a) 28.04.2015 Seiler | ||
| 4 | a) Name geändert; nun: Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei Vorsitzende vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Geschäftsführung ist laut § 12 der Satzung besonderer Vertreter des Vereins im Sinne des § 30 BGB. Sie ist im Rahmen des ihr zugewiesenen Geschäftskreises zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins berechtigt. | a) Der Vorstand hat am 12.05.2015 die Änderung der Satzung in § 13 Nr. 3 (Anfallberechtigung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und in § 9 Nr. 1 und 2 (Vorstand) beschlossen. | a) 11.08.2015 Frankenberger |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer und höchstens drei natürlichen Personen, die nicht Mitglied des Vereins sein müssen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. b) Bestellt als Vorstand: Sailer, Sandra, Mühlacker, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Higer, Gabriele, Mühlacker, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Dürr, Alexander, Mühlacker, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Lämmle, Reinhard, Vaihingen/Enz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 05.05.2022 Lehr b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 233 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.