Handelsregister · HRB 31631

Chronologischer Auszug

Lebenshilfe Remscheid Einrichtungen gGmbH · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lebenshilfe Remscheid Einrichtungen
gGmbH

b)
Remscheid
Geschäftsanschrift:
Thüringsberg 7 und 9, 42897 Remscheid

c)
Die Errichtung, das Betreiben und die
Förderung aller Maßnahmen und
Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für
Menschen mit Behinderung aller
Altersstufen bedeuten, einschließlich
Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Zweck im Sinne der Abgabenordnung sind
die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52
Abs. 2 Nr. 9 AO) und die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen und seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind (§ 53 Nr. 1 AO).

Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von
Zweckbetrieben gemäß § 68 Nrn. 1, 3, 4
und 5 AO sowie durch die
zweckverbundene Weitergabe von Mitteln
zur Förderung aller den Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft fördernden
Maßnahmen und Einrichtungen.
25.000,00 EUR a)Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Bennert, Jerrit Peter, Remscheid, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2021
a)
12.04.2021
Korf
2c)
1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderung, die Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe, die Förderung des
Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO)
und die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen und seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1
AO).
2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken
im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der
Muttergesellschaft (Lebenshilfe Remscheid
e. V.). Das planmäßige Zusammenwirken
erfolgt durch die Nutzungsüberlassung und
Vermietung von Einrichtungen, die eine
wirksame Hilfe für Menschen mit
Behinderung aller Altersstufen bedeuten,
einschließlich Maßnahmen der Kinder und
Jugendhilfe. Zudem werden
Personaldienstleistungen, wie die
Leistungen im Bereich der Grün- und
Gartenpflege, die Erarbeitung von Lösungen
und Konzepten im Bereich des
Hausmeisterdienstes, des Datenschutzes,
des Arbeitsschutzes und der
Informationstechnologie sowie die
Erbringung der damit verbundenen
Dienstleistungen, sowie die Planung,
Steuerung und Kontrolle von Projekten,
erbracht. Zum planmäßigen
Zusammenwirken gehört auch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsdienstleistungen,
Personaldienstleistungen sowie Dienst- und
Beratungsleistungen.
3. Zur Erfüllung dieser Zwecke kann die
Gesellschaft eigene oder übertragene
Betriebe und Einrichtungen unterhalten und
Grundbesitz erwerben, halten und
verwalten. Ebenso kann der Satzungszweck
durch das Halten und Verwalten von
Anteilen an steuerbegünstigten
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57
Abs. 4 AO verwirklicht werden.
4. Zur Verwirklichung der vorgenannten
Gesellschaftszwecke kann die Gesellschaft
im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen sämtliche Rechtsgeschäfte
vornehmen, die im Interesse der
Gesellschaft liegen und ihren Zweck
fördern.
5. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die
Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
6. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden.
7. Die Gesellschaft will das Verständnis der
Gesellschaft für die Belange der Menschen
mit Behinderung fördern; sie ist
überparteilich und überkonfessionell.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde
der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
a)
11.03.2022
Korf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.