Handelsregister · VR 254
Chronologischer Auszug
Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V. b) Cottbus | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein. b) Vorsitzender: 1. Bischof, Erna, geb. Schmidt, Sachbearbeiterin, Cottbus Stellvertretender Vorsitzender: 2. Radow, Andreas, Sozialarbeiter, Trebendorf | a) eingetragener Verein Satzung vom: 28.06.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.06.2005 | a) 23.10.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 07.01.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgabe und Zweck) beschlossen. | a) 18.07.2007 Richter b) Beschluss Bl.81-90 SB | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgabe und Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit / Mildtätigkeit) und § 11 (Elternbeiräte) beschlossen. | a) 31.05.2010 Perl b) Satzung Bl. 113-119 SB | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Vermögensbindung) beschlossen. | a) 17.12.2010 Groba b) Satzung Bl.130-136 SB | ||
| 5 | a) Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V. | b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorsitzender: Bischof, Erna, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) beschlossen. | a) 28.05.2013 Kühnel b) Satzung Bl. 141 - 146 SB Protokoll Bl. 138 - 140 SB |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins), § 9 (Vorstand) und § 13 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 16.09.2019 Groba | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Bischof, Erna Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Radow, Andreas, *XX.XX.XXXX, Wiesengrund Stellvertretende Vorsitzende: 3. Paasch, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Cottbus | a) 11.01.2022 Groba | ||
| 8 | b) Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB:: 4. Halecka, Oliver, *XX.XX.XXXX, Cottbus (1) Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Geschäfte und ist an Gesetz,Satzung, Geschäftsordnung, Leitbild des Vereins sowie Richtlinien des Vorstandsgebunden.(2) Der Geschäftsführer ist Fach- und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter/innen des Vereins und seiner Einrichtungen. Ihm obliegt die Personalführung, insbesondere dieEinstellung, Kündigung, Abmahnung usw. von hauptamtlichen Mitarbeitern im Rahmendieser Geschäftsordnung.(3) Der Geschäftsführer ist verantwortlich für eine an den Zielsetzungen derLebenshilfe Cottbus ausgerichtete Organisations-, Verwaltungs- und Führungsarbeit.Dies schließt die wirtschaftliche und inhaltliche Arbeit im Rahmen dieserGeschäftsordnung sowie Verhandlungen mit Kostenträgern, das Rechnungswesenund die Zeichnungsberechtigung aller Konten des Vereins mit ein. (4) Aufgaben, welche die Kompetenz des Geschäftsführers übersteigen, können ihmzur Gewährleistung der Betriebsabläufe durch den Vorstand als Einzelvollmachtübertragen werden. (5) Der Geschäftsführer berät und berichtet dem Vorstand über wesentliche Vorgängeund die wirtschaftliche Lage des Vereins sowie über geschäftliche undorganisatorische Entwicklungen. Dringliche Informationen werden sofortbekanntgegeben.(6) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt der Geschäftsführer an Sitzungenörtlicher und überörtlicher Gremien, Ausschüsse und Arbeitsgruppen teil, die denAufgaben und Zwecken des Vereins dienlich sind. Er vertritt den Verein aufFachtagungen und ähnlichen Veranstaltungen.(7) Bei Mitgliederversammlungen von Organisationen, deren Mitglied der Verein ist,nimmt der Geschäftsführer teil, wenn ihm dies durch den Vorstand oder dieVorsitzende übertragen worden ist.(8) Der Geschäftsführer entscheidet über die Annahme und Verwendung von Spendenin Höhe von bis zu 5.000 Euro, unter Beachtung der Grundsätze der §§ 52 ffAbgabenverordnung. | a) 05.05.2023 Groba |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.