Handelsregister · VR 254

Chronologischer Auszug

Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V.

b)
Cottbus
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Bischof, Erna, geb. Schmidt, Sachbearbeiterin, Cottbus

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Radow, Andreas, Sozialarbeiter, Trebendorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 28.06.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.06.2005
a)
23.10.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
07.01.1991

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgabe und
Zweck) beschlossen.
a)
18.07.2007
Richter
b)
Beschluss
Bl.81-90 SB
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgabe und
Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit / Mildtätigkeit)
und § 11 (Elternbeiräte) beschlossen.
a)
31.05.2010
Perl
b)
Satzung Bl.
113-119 SB
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) und § 14 (Vermögensbindung) beschlossen.
a)
17.12.2010
Groba
b)
Satzung
Bl.130-136 SB
5a)
Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung
e.V.
b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorsitzender:
Bischof, Erna, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz)
beschlossen.
a)
28.05.2013
Kühnel
b)
Satzung Bl. 141 -
146 SB
Protokoll Bl. 138
- 140 SB
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins), § 9 (Vorstand) und § 13 (Geschäftsführung)
beschlossen.
a)
16.09.2019
Groba
7b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Bischof, Erna

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Radow, Andreas, *XX.XX.XXXX, Wiesengrund

Stellvertretende Vorsitzende:
3.
Paasch, Kathrin, *XX.XX.XXXX, Cottbus
a)
11.01.2022
Groba
8b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter nach § 30 BGB::
4.
Halecka, Oliver, *XX.XX.XXXX, Cottbus
(1) Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden
Geschäfte und ist an Gesetz,Satzung, Geschäftsordnung,
Leitbild des Vereins sowie Richtlinien des Vorstandsgebunden.(2) Der Geschäftsführer ist Fach- und Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter/innen des Vereins und seiner
Einrichtungen. Ihm obliegt die Personalführung, insbesondere dieEinstellung, Kündigung, Abmahnung usw. von
hauptamtlichen Mitarbeitern im Rahmendieser Geschäftsordnung.(3) Der Geschäftsführer ist verantwortlich für eine an den Zielsetzungen derLebenshilfe Cottbus ausgerichtete Organisations-, Verwaltungs- und Führungsarbeit.Dies schließt die wirtschaftliche und inhaltliche Arbeit im Rahmen dieserGeschäftsordnung sowie Verhandlungen mit Kostenträgern, das Rechnungswesenund die
Zeichnungsberechtigung aller Konten des Vereins mit ein.
(4) Aufgaben, welche die Kompetenz des Geschäftsführers übersteigen, können ihmzur Gewährleistung der Betriebsabläufe durch den Vorstand als Einzelvollmachtübertragen werden. (5) Der Geschäftsführer berät und berichtet dem Vorstand über wesentliche Vorgängeund die
wirtschaftliche Lage des Vereins sowie über geschäftliche undorganisatorische Entwicklungen. Dringliche Informationen werden sofortbekanntgegeben.(6) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nimmt der Geschäftsführer an Sitzungenörtlicher und überörtlicher Gremien, Ausschüsse
und Arbeitsgruppen teil, die denAufgaben und Zwecken
des Vereins dienlich sind. Er vertritt den Verein aufFachtagungen und ähnlichen Veranstaltungen.(7) Bei Mitgliederversammlungen von Organisationen, deren Mitglied
der Verein ist,nimmt der Geschäftsführer teil, wenn ihm
dies durch den Vorstand oder dieVorsitzende übertragen
worden ist.(8) Der Geschäftsführer entscheidet über die
Annahme und Verwendung von Spendenin Höhe von bis
zu 5.000 Euro, unter Beachtung der Grundsätze der §§ 52
ffAbgabenverordnung.
a)
05.05.2023
Groba

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.