Handelsregister · HRB 7437
Chronologischer Auszug
Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH b) Wolfenbüttel c) Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen Lebenshilfe geistig, psychisch, körperlich und mehrfach Behinderter aller Altersstufen und deren Angehörigen, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne dienen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichten und Betreiben von: - Wohnheimen und Wohngruppen für Behinderte einschließlich der Betreuung selbständig wohnender Behinderter, - Werkstätten für Behinderte einschließlich weiterer Maßnahmen zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben, - Fördergruppen, -einrichtungen und maßnahmen für Behinderte, - Freizeitmaßnahmen für Behinderte, - familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder einschließlich Sprachheilkindergärten, - Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, - Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Jugendliche, - Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Menschen mit geistiger, psychischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und bemüht sich um besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen und ihrer Angehörigen. Die Gesellschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbstbestimmten Leben. | 700.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Geschäftsführer: Hüther, Horst, Diplom-Sozialarbeiter, Remlingen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.02.1982 zuletzt geändert am 21.08.2002 | a) 14.09.2005 Jahnke b) Gesellschaftsvertrag Blatt 135 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 07.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2005. | |
| 2 | 4.700.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR auf 4.700.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. | a) 03.11.2006 Bergemann b) Beschluss Bl. 158 ff. Sonderband Neufassung Gesellschaftsvertrag Bl. 165 ff Sonderband | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel c) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen, insbesondere geistiger , psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtwesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, b) Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben, d) Förderungsgruppen, -einrichtungen und maßnahmen für behinderte Menschen, e) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen, f) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, g) Beistand für Angehörige behinderter Menschen, h) familienentlastenden Diensten, i) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, j) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, k)Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, l) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, m) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger , psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken. n) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung. Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 9 (Geschäftsführer), § 10 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung), § 12 (Stimmrecht), § 14 (Verwaltungsrat), § 15 (Liquidation) und § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 12.12.2011 Bergemann | |||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Schauder, Bernd, Braunschweig, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüther, Horst, Diplom-Sozialarbeiter, Remlingen | a) 02.03.2012 Bergemann | ||||
| 5 | b) Vertretungsumfang geändert und Geschäftsführer neu vorgetragen: Geschäftsführer: Schauder, Bernd, Braunschweig, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Befugnis gilt jedoch nur in Bezug auf Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig, HRB 201201). | a) 22.08.2014 Fahldieck b) Fall 7 | ||||
| 6 | Einzelprokura: Reinke, Ingo, Müden/ Aller, *XX.XX.XXXX | a) 11.03.2016 Bergemann b) Fall 8 | ||||
| 7 | Personenbezogene Daten auf Antrag berichtigt, nun Einzelprokura: Reinke, Ingo, Müden/ Aller, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2016 Senftleben b) Fall 9 | ||||
| 8 | c) 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, b) Betreuung selbstständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Menschen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen' g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, h) Beistand für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe; n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken; o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der § 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), § 5 (Stammkapital und Stammeinlage, § 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 11 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Verwaltungsrat) beschlossen. | a) 13.08.2019 Bergemann b) Fall 10 | |||
| 9 | a) Aufgrund der Satzungsänderung neu vorgetragen, nun Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführer) beschlossen. | a) 14.05.2021 Bergemann b) Fall 12 | |||
| 10 | c) 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, b) ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von schwer vermittelbaren Personen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche Budgetassistenz, h) Beistand und Fortbildung für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe; n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken; o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Lebenshilfe ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, ihren steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit der steuerbegünstigten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG mit Sitz in Oschersleben sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch Entgegennahme von ambulanten Pflegedienstleistungen, Erbringung von zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf dem Gebiet der Materialbeschaffung, Buchführung, Personalbearbeitung und ggf. -gestellung sowie durch Nutzung von bzw. Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Einrichtungsgegenständen gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den Einrichtungen der GDW geschieht durch die Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art, insbesondere auch im Austausch mit deren Bereichen Auftragsorganisation und abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von Werkstätten für behinderte Menschen, ggf. gemäß. gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. 7) Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mittel zur Förderung der Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. | Prokura erloschen: Reinke, Ingo, Müden/ Aller, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 15 (Liquidation der Gesellschaft und Vermögensbindung) beschlossen. | a) 03.05.2023 Bergemann b) Fall 13 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.