Handelsregister · VR 20261
Chronologischer Auszug
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, Kreisvereinigung Erlangen-Höchstadt (West) e.V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung Kreisvereinigung Erlangen-Höchstadt (West) e.V. b) Herzogenaurach | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist zeichnungsberechtigt im Rahmen der durch die Entgelte genehmigten Haushaltsmittel für das laufende Geschäftsjahr. Für Ausgaben, die 10 % des Ansatzes übersteigen, ist ein Mitgliederbeschluss notwendig. b) Vorsitzender: Wustmann, Ulrich, Höchstadt/Aisch, *XX.XX.XXXX Stellv. Vorsitzender: Irlinger, Eberhard, Hemhofen, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 30.10.1967 zuletzt geändert am 21.06.2001 b) Neben dem Vorstand gemäß § 26 BGB wird der Verein vertreten durch die Geschäftsführung als besonderer Vertreter gemäß § 30 StGB. Berufung und Abberufung als besonderer Vertreter obliegt dem Vorstand. | a) 12.12.2005 Haußner b) Tag der ersten Eintragung: 05.02.1968. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 SB; |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt: Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, Kreisvereinigung Erlangen-Höchstadt (West) e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2005 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1, 2 (Name und Sitz), 2 Abs. 1 (Aufgabe und Zweck), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand/Erweiterter Vorstand) der Satzung beschlossen. Von Amts wegen berichtigt: Satzungsneufassung vom 21.06.2001 b) Von Amts wegen berichtigt: Neben dem Vorstand gemäß § 26 BGB wird der Verein vertreten durch die Geschäftsführung als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB. Berufung und Abberufung als besonderer Vertreter obliegt dem Vorstand. | a) 30.03.2007 Schmidt b) Satzung Bl. 120 - 133 SB; Beschluss Bl. 176, 177 SB; | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Darin wurden u.a. geändert bzw. ergänzt: §§ 1 Abs. 1 S. 2 (Name und Sitz ) 9 Abs. 4 und 8 (Vorstand, erweiterter Vorstand), 17 (Inkrafttreten) | a) 27.05.2008 Schmidt b) Neue Satzung Bl. 207 - 217 SB. Beschluss Bl. 182, 183 SB; | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz; § 1 Abs. 1 Satz 2 gestrichen), 2 (Aufgabe und Zweck), 4 (Mittel des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung) und § 17 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 05.12.2011 Strauß b) Protokoll Bl. 221 - 226 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 227 - 238 SB. | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Das geschäftsführende Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Wustmann, Ulrich, Höchstadt, *XX.XX.XXXX Personendaten berichtigt, ausgeschieden: Stellv. Vorsitzender: Irlinger, Eberhard, Erlangen, *XX.XX.XXXX Gewählt: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Hennemann, Josef, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Geändert, nun: Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. | a) 02.08.2016 Czernek b) Protokolle Bl. 245/246, 258 SB; Neue Satzung Bl. 249 ff SB. | |
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Das geschäftsführende Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen und Gesellschaften von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz) und 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Die Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung. | a) 18.03.2022 Wegner b) Protokoll Bl. 284-298 SB; Satzung gemäß § 71 BGB (einschließlich der Wahlordnung) Bl. 299 - 309 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.