Handelsregister · GnR 138

Chronologischer Auszug

Lebensgemeinschaft Dalborn eG · Amtsgericht Lemgo

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lebensgemeinschaft Dalborn eG

b)
Blomberg

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung der Mitglieder durch die
Schaffung von sozial und ökologisch
verantwortbaren Wohn-, Arbeits- und
Lebensbedingungen. Sie gibt ihren
Mitgliedern die Möglichkeit zur
Selbsthilfe, zur Eigenarbeit, zur
Selbstverwaltung und zur Vernetzung.
Gegenstand der Genossenschaft ist die
Errichtung einer nachbarschaftlichen
Gemeinschaft im Sinne des
vorstehenden Absatz 1. Sie versteht sich
als Teil eines lokalen, regionalen und
überregionalen Entwicklungsprozesses
und Netzwerkes. Die nachbarschaftliche
Gemeinschaft ermöglicht ein Leben in
unterschiedlichen Wohnformen. Hierfür
kann die Genossenschaft a) alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, der
Gemeinschaftsentwicklung, der
kulturellen Entwicklung der Infrastruktur
und der Selbstversorgung anfallenden
Aufgaben übernehmen, b) Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen erwerben,
errichten, sanieren, bewirtschaften und
betreuen; hierzu gehören Wohnungen,
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen, c)
Beteiligungen an Genossenschaften,
Organisationen und Unternehmen
verschiedener Rechtsformen eingehen.
Keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Wiechers, Thomas, Detmold,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Heisig, Daniela, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Merkord, Frank, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 07.01.2011 mit Änderung vom
26.03.2011
a)
29.09.2011
Holländer
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Heisig, Daniela, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Merkord, Frank, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hauenschild, Anna, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Löwe, Tannimara, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
a)
29.05.2017
Meier
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Löwe, Tannimara, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Takken, Sjoerd, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
a)
09.10.2019
Meier
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2019
hat jeweils konkrete Änderungen und dabei
teilweise Anpassungen an das Gesetz in den
§§ 3 - 14, 16- 35, 37, 38, 41 und 42 und so die
Neufassung von weiten Teilen der Satzung teilweise Möglichkeit der Übertragung von
Geschäftsanteilen unter bestimmten
Umständen, Wegfall des Eintrittsgeldes für
Fördervereinsmitglieder, keine Bestimmung
individueller Eintrittsgelder durch Vorstand
und Mitgliederversammlung, eine der
gesetzlichen Regelung entsprechende
Neuordnung von Fördermitgliedschaften
(Rechte und Pflichten u. a.), die Einführung
eines Aufsichtsrates und die Beschreibung
seiner Kompetenzen, Stimmrechtsänderungen
bei bestimmten, klassifizierten Abstimmungen
in Mitgliederversammlungen, die Kompetenz
zur Erstellung einer Geschäftsordnung durch
den Vorstand selbst und die Möglichkeit einer
vor der Mitgliederversammlung, aber nach
Mitteilung der Tagesordnung erfolgten
schriftlichen Stimmabgabe u. a. beschlossen.
a)
18.11.2019
Holländer
5b)
Nach Wohnsitzwechsel nunmehr
Vorstand:
Wiechers, Thomas, Blomberg,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2023
hat eine Änderung der Satzung in

§ 15 (Recht auf wohnliche Versorgung -
Zustimmungspflicht der bereits dort
wohnenden GenossInnen)

und § 32 (Mehrheitserfordernisse - bei
Abweichung vom Konsensprinzip

Beschlussfassungen zu den Themen:

- Aufnahme von Mitgliedern,
- Vergabe von Genossenschaftswohnungen
und die Benutzung von Einrichtungen der
Genossenschaft,
- Abschluss von Nutzungsverträgen und
- Kauf, Pacht und der Anmietung von
Immobilien
durch Mehrheitsentscheidung mit 3/4
Mehrheit der abgegebenen Stimmen in dazu
einberufener Mitgliederversammlung möglich)

beschlossen.
a)
22.02.2024
Holländer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.