Handelsregister · GnR 138
Chronologischer Auszug
Lebensgemeinschaft Dalborn eG · Amtsgericht Lemgo
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lebensgemeinschaft Dalborn eG b) Blomberg c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder durch die Schaffung von sozial und ökologisch verantwortbaren Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie gibt ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Selbsthilfe, zur Eigenarbeit, zur Selbstverwaltung und zur Vernetzung. Gegenstand der Genossenschaft ist die Errichtung einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft im Sinne des vorstehenden Absatz 1. Sie versteht sich als Teil eines lokalen, regionalen und überregionalen Entwicklungsprozesses und Netzwerkes. Die nachbarschaftliche Gemeinschaft ermöglicht ein Leben in unterschiedlichen Wohnformen. Hierfür kann die Genossenschaft a) alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Gemeinschaftsentwicklung, der kulturellen Entwicklung der Infrastruktur und der Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen, b) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen erwerben, errichten, sanieren, bewirtschaften und betreuen; hierzu gehören Wohnungen, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, c) Beteiligungen an Genossenschaften, Organisationen und Unternehmen verschiedener Rechtsformen eingehen. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Wiechers, Thomas, Detmold, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Heisig, Daniela, Blomberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Merkord, Frank, Blomberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 07.01.2011 mit Änderung vom 26.03.2011 | a) 29.09.2011 Holländer | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Heisig, Daniela, Blomberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Merkord, Frank, Blomberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hauenschild, Anna, Blomberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Löwe, Tannimara, Blomberg, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2017 Meier | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Löwe, Tannimara, Blomberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Takken, Sjoerd, Blomberg, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2019 Meier | ||||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2019 hat jeweils konkrete Änderungen und dabei teilweise Anpassungen an das Gesetz in den §§ 3 - 14, 16- 35, 37, 38, 41 und 42 und so die Neufassung von weiten Teilen der Satzung teilweise Möglichkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen unter bestimmten Umständen, Wegfall des Eintrittsgeldes für Fördervereinsmitglieder, keine Bestimmung individueller Eintrittsgelder durch Vorstand und Mitgliederversammlung, eine der gesetzlichen Regelung entsprechende Neuordnung von Fördermitgliedschaften (Rechte und Pflichten u. a.), die Einführung eines Aufsichtsrates und die Beschreibung seiner Kompetenzen, Stimmrechtsänderungen bei bestimmten, klassifizierten Abstimmungen in Mitgliederversammlungen, die Kompetenz zur Erstellung einer Geschäftsordnung durch den Vorstand selbst und die Möglichkeit einer vor der Mitgliederversammlung, aber nach Mitteilung der Tagesordnung erfolgten schriftlichen Stimmabgabe u. a. beschlossen. | a) 18.11.2019 Holländer | ||||
| 5 | b) Nach Wohnsitzwechsel nunmehr Vorstand: Wiechers, Thomas, Blomberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 15 (Recht auf wohnliche Versorgung - Zustimmungspflicht der bereits dort wohnenden GenossInnen) und § 32 (Mehrheitserfordernisse - bei Abweichung vom Konsensprinzip Beschlussfassungen zu den Themen: - Aufnahme von Mitgliedern, - Vergabe von Genossenschaftswohnungen und die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft, - Abschluss von Nutzungsverträgen und - Kauf, Pacht und der Anmietung von Immobilien durch Mehrheitsentscheidung mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen in dazu einberufener Mitgliederversammlung möglich) beschlossen. | a) 22.02.2024 Holländer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.