Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, darunter der Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über: An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Aufnahme von Darlehen ab DM 500.000,00.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Ralf Binnebößel
Berlin
274
Gerlinde Binnebößel
Berlin
274
Elgin Schulzki
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1999-01-10
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