Handelsregister · VR 5951

Chronologischer Auszug

Leben in Stuttgart e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Leben in Stuttgart e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier.

Sie vertreten gemeinsam.

Wenn zwei Vorstandsmitglieder einem Beschluß nicht
zustimmen, muß die Mitgliederversammlung darüber
entscheiden.

b)
Vorsitzender:
Stocker, Gangolf, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Ruoff, Kai, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzende:
Lindner-Dähn, Brigitte, geb. Dähn, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.10.1996 mit Nachtrag vom 01.04.1997
a)
13.10.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.10.2005.
Tag der ersten Eintragung:
30.04.1997
Satzung:
Sonderband
Blatt 2/3, Nachtrag Bl. 5 SBd.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier.

Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten
gemeinsam.

Wenn zwei Vorstandsmitglieder einem Beschluß nicht
zustimmen, muß die Mitgliederversammlung darüber
entscheiden.

b)
Bestellt als
Kassier:
Rauschenberger, Johannes, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Ruoff, Kai, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2006 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 2
(Zweck des Vereins), Ziffer 6 (Mitgliederversammlung), Ziffer 7 (Vorstand) und Ziffer 10
(Finanzen) beschlossen.
a)
30.11.2006
Schneider

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.