Handelsregister · HRB 176251

Chronologischer Auszug

LEAP gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
OUTSET Contemporary Art Fund
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
c/o Böhm, Niebuhrstraße 72,
10629 Berlin

c)
Zweck der Gesellschaft ist die
ideelle und finanzielle Förderung
zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und
Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen
Integration und Völkerverständigung.
Zweck der Körperschaft ist die
Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens.
Der Zweck der Gesellschaft wird
verwirklicht insbesondere durch:
a) Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte,
Workshops oder zur Förderung
ihrer künstlerischen Entfaltung
und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. §
58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften
des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B.
durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen
Raum durch diese Körperschaften;
b) Akquisition und Sicherung von
zeitgenössischen Kunstwerken zur
Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder
Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind, zur Förderung von
Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im
Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B.
Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft
wird dabei als Förderkörperschaft
i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags
werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7
(§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig;
c) Förderung der Verbreitung
zeitgenössischer bildender Kunst
durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst
zu wecken und zu fördern. Dies
kann beispielsweise durch die
Förderung von Modellprojekten
(z.B. Künstlerhäuser, Artotheken,
Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr.
2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an
Körperschaften des öffentlichen
Rechts zur Förderung von Kunst
und Kultur;
d) (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge)
oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler,
die der Völkerverständigung dienen sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im
Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch
Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr.
1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung
von Kunst und Kultur;
e) Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur
Information der Öffentlichkeit;
f) Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von
Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch
die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt
und erlebbar sind;
g) Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in
Zusammenarbeit mit öffentlichen
Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten,
Kunstakademien oder Fachhochschulen.. Dies kann auch durch
Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr.
1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung
der steuerbegünstigten Zwecke
gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen;
h) Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst.
Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2
AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts zur Förderung
der steuerbegünstigten Zwecke
gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages.
400,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Böhm, Bettina, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
21.04.2016
a)
25.04.2016
Melchior
2c)
Zweck der Gesellschaft ist die
ideelle und finanzielle Förderung
zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und
Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen
Integration und Völkerverständigung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der
in § 3 dieses Vertrages genannten
Zwecke. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie kann ihre Zwecke
auch im Ausland verwirklichen,
sofern die Gemeinnützigkeit ihres Wirkens nicht in Frage gestellt
wird. Zweck der Körperschaft ist
die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft
wird verwirklicht insbesondere
durch: Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte,
Workshops oder zur Förderung
ihrer künstlerischen Entfaltung
und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. §
58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften
des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B.
durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen
Raum durch diese Körperschaften; Erwerb und Sicherung von
zeitgenössischen Kunstwerken zur
Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder
Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind, zur Förderung von
Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im
Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B.
Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft
wird dabei als Förderkörperschaft
i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags
werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
als Hilfspersonen i.S.d. Absatz
7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig;
Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch
Unterstützung von Initiativen von
überregionaler Bedeutung, die das
Ziel haben, öffentliches Interesse
und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu
fördern. Dies kann beispielsweise
durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser,
Artotheken, Kunstvereine oder
auch Einrichtungen der Jugendund Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt
neue Ausstellungsformen ein. Die
finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und
Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt
anerkannte Körperschaften oder
an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von
Kunst und Kultur; (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen
(u.a. Werkschauen, happenings
oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen, sowie die
Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und
ausländischer zeitgenössischer
Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und
Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt
anerkannte Körperschaften oder
an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von
Kunst und Kultur; Dokumentation der zeitgenössischen Kunst,
z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit; Schaffung
von Zugang zu zeitgenössischer
Kunst durch die Organisation und
Durchführung von Besuchen in
Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind; Finanzierung und/
oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern
und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit
mit öffentlichen Einrichtungen
für Kinder- und Jugendliche oder
mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen. Dies
kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO
an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts
zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses
Gesellschaftsvertrages erfolgen;
Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen
über inländische und ausländische
zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe
i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an
steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung
der steuerbegünstigten Zwecke
gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Förderung von zeitgenössischen nationalen und internationalen Künstlern durch die Vergabe von Stipendien, Auslobung
eines Preises zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops
oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung. Die Vergabe der Stipendien oder die Auslobung eines Preises erfolgt dabei nach öffentlich
zugänglichen Vergaberichtlinien,
die auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden. Es
wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit über die Stipendien
und die Auslobung des Preises informiert wird (z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage der
Körperschaft).
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gemeinnützigkeit).
a)
26.04.2017
Dr. Lang
3a)
OUTSET Contemporary Art Fund
gGmbH
25.000,00 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020
ist das Stammkapital um 24.600,00
EUR auf 25.000,00 EUR erhöht
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
a)
16.03.2020
Schmidt
4a)
LEAP gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
a)
04.10.2021
Schmidt

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