Der Betrieb eines Lohnunternehmens im landwirtschaftlichen Bereich sowie der Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestimmt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann die Gesellschafterversammlung einem oder jeden von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Jeder Geschäftsführer kann von der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Tenberge
Rees
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.