Handelsregister · HRA 12924
Chronologischer Auszug
LBS Landesbausparkasse Süd · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) LBS Landesbausparkasse Baden- Württemberg b) Stuttgart c) 1. Die Bausparkasse pflegt das Bausparen und fördert den Wohnungsbau. 2. Im Rahmen ihrer Aufgaben und der Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen (Bausparkassengesetz) kann die Bausparkasse das Bauspargeschäft nach Maßgabe der "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" und der "Allgemeinen Geschäftsgrundsätze" sowie die nach § 4 Absatz 1 des Bausparkassengesetzes zugelassenen Geschäfte betreiben. 3. Die Bausparkasse kann Einrichtungen schaffen, die dazu dienen, Bausparer beim Erwerb von Baugrundstücken, beim Bau oder Kauf von Wohnungen und bei anderen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen zu beraten und vermittelnd zu unterstützen. 4. Die Bausparkasse darf zur Verhütung von Ausfällen an Forderungen und zur Beschaffung von Geschäftsräumen sowie von Wohnräumen für Betriebsangehörige Grundstücke, Erbbaurechte sowie Rechte in der Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbaurechts erwerben. 5. Die Bausparkasse kann mit Zustimmung der Gewährträger Aufgaben übernehmen, die ihr vom Land Baden-Württemberg nach § 1 Absatz 4 des Bausparkassengesetzes übertragen werden. | a) Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Panter, Heinz, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Gritzka, Christoph, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Peters, Joachim, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß §§ 44 und 49 i.V.m. 3 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg. Satzung vom 01.01.2000 mit Änderung; zuletzt geändert am 06.12.2004. Sitze: Stuttgart und Karlsruhe. | a) 08.09.2005 Knauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 28.02.2000 Satzung: Sonderband Blatt 11 | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Gritzka, Christoph, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX | a) 25.02.2008 Seiler b) Fall 3 | |||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Kaltenbach, Wolfgang, Staufen im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 15.04.2009 Seiler b) Vorgang Nr. 4 | |||
| 4 | b) Bestellt als Vorstand: Hesselbarth, Tilmann, Albstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Panter, Heinz, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2011 Kinzler | |||
| 5 | a) Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 19.09.2011 wurde die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 (Stammkapital) und 15 Abs. 5 (Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis) beschlossen. beschlossen. | a) 22.12.2011 Kinzler | |||
| 6 | a) Die Eintragung laufende Nummer 5 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 19.09.2011 wurde die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 (Stammkapital) und 15 Abs. 5 (Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis) beschlossen. | a) 09.01.2012 Kinzler | |||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Lohöfer, Norbert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Peters, Joachim, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX | a) geändert, nun: Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 40 Abs. 1 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg. | a) 21.05.2013 Seiler | ||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Wöhlert, Uwe, Speyer, *XX.XX.XXXX | a) 26.04.2016 Seiler b) Vorgang Nr. 9 | |||
| 9 | a) Name geändert; nun: LBS Landesbausparkasse Südwest c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Bausparkasse pflegt das Bausparen und fördert den Wohnungsbau. (2) Die Bausparkasse kann die nach § 4 Abs. 1 Bausparkassengesetz zulässigen Geschäfte betreiben. (3) Die Bausparkasse kann Einrichtungen schaffen, die dazu dienen, Bausparer beim Erwerb von Baugrundstücken, beim Bau oder Kauf von Wohnungen oder bei anderen wohnwirtschaftlichen Maßnahmen zu beraten oder vermittelnd zu unterstützen. (4) Die Bausparkasse kann mit Zustimmung ihrer Trägerversammlung Aufgaben übernehmen, die ihr von den Ländern Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 Bausparkassengesetz übertragen werden. (5) Die Bausparkasse kann sich im Rahmen ihrer Aufgaben und nach Maßgabe der für Bausparkassen geltenden Bestimmungen an anderen Unternehmen beteiligen und Niederlassungen errichten | a) Am 28.01.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Standorte, Siegel) und § 4 (Aufgaben) beschlossen. Geändert, nun: Sitz: Stuttgart b) Mit der Anstalt des öffentlichen Rechts (übernehmender Rechtsträger) ist gemäß § 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz aufgrund des Fusionsvertrages vom 22.01.2016 / 28.01.2016 und der Beschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.01.2016 und vom 28.01.2016 die Anstalt des öffentlichen Rechts "LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz", Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 4373) unter Auflösung ohne Abwicklung vereinigt. (Vereinigung zur Aufnahme). Als Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vereinigung ist der 27.08.2016 bestimmt worden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 08.11.2016 Seiler b) Vorgang Nr. 10 | ||
| 10 | a) geändert, nun Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz vom 23.10. / 10.11.2015 Am 30.09.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 7 (Zuständigkeit der Trägerversammlung) und § 11 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Dokumente wird Bezug genommen. | a) 21.12.2016 Seiler b) Vorgang Nr. 12 | |||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Hesselbarth, Tilmann, Albstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand, nun bestellt als Vorstandsvorsitzender: Kaltenbach, Wolfgang, Staufen im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2017 Seiler b) Vorgang Nr. 14 | |||
| 12 | a) Am 29.09.2017 wurde die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats) beschlossen. | a) 13.12.2017 Seiler b) Vorgang Nr. 15 | |||
| 13 | b) Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Siebert, Stefan, Kenzingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Kaltenbach, Wolfgang, Staufen im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2019 Seiler b) Vorgang Nr. 16 | |||
| 14 | a) Im Wege der schriftlichen Beschlussfassung im Zeitraum vom 30.11.2020 bis 07.12.2020 wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben), § 6 (Trägerversammlung), § 7 (Zuständigkeit der Trägerversammlung), § 12 (Sitzungen des Verwaltungsrats, Beschlussfassung und Ausführung der Beschlüsse) und § 21 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 10.03.2021 Seiler b) Vorgang Nr. 17 | |||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Leitolf, Jörg, Hochdorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Lohöfer, Norbert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) 05.07.2021 Seiler b) Vorgang Nr. 18 | |||
| 16 | a) Name geändert, nun: LBS Landesbausparkasse Süd b) Sitz nun: Stuttgart und München | b) Bestellt als Vorstand: Bumberger, Erwin, Waldkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Grebler, Gerhard, Haar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Mai, Marion, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Wöhlert, Uwe, Speyer, *XX.XX.XXXX | a) Am 26.06.2023 wurde die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Standorte, Siegel) beschlossen. b) Mit der Anstalt des öffentlichen Rechts (aufnehmendes Institut) ist gemäß Staatsvertrags vom 24.01.2023 / 31.01.2023 / 07.02.2023 zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz aufgrund des Fusionsvertrags vom 26.06.2023 und der Beschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2022 / 26.06.2023 durch Übergang des Vermögens der Anstalt des öffentlichen Rechts die LBS Bayerische Landesbausparkasse (LBS Bayern), München (Amtsgericht München HRA 99996) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vereinigt worden. Als Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vereinigung ist der 26.08.2023 bestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 21.11.2023 Seiler b) Vorgang Nr. 19 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.