Handelsregister · HRB 13381
Chronologischer Auszug
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Baden-Württembergische Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter Haftung b) Stuttgart c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Ihr Geschäftsbereich ist darauf gerichtet, das bei ihr eingelegte Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert von dem eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Gemischten Wertpapieren- und Grundstücks- oder Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen; für Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- Sondervermögen werden keine Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erworben, für Altersvorsorge-Sondervermögen keine Grundstücke, Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften und stille Beteiligungen. 2. Die Gesellschaft darf außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach den Vorschriften des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind; einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen angelegte Vermögen für andere verwalten; sonstige mit den in Absatz 1 genannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten; sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Außer den in Absatz 1 und 2 genannten Geschäften und Tätigkeiten darf die Gesellschaft nur solche Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. | 4.000.000,00 EUR | a) Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten gemeinsam. b) Geschäftsführer: Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn Geschäftsführer: Lauer, Hans-Dieter, Diplom-Volkswirt, Kornwestheim Geschäftsführer: Bröckel, Klaus Michael, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klotz, Peter, Sindelfingen Trauth, Michael, Asperg Lemmer, Heike Barbara, Leinfelden- Echterdingen Goerner, Peter, Korntal- Münchingen Männel, Oliver Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1988 mit Nachtrag vom 07.04.1989 (Neufassung) zuletzt geändert am 17.04.2001 | a) 07.11.2005 Klein b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005. Tag der ersten Eintragung: 11.05.1989 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 108 |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) Spezial - Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft und den Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, d) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder die nach den §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen sowie e) sonstige mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. 3. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Geschäftsjahr), § 3 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital), § 19 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 lit. d) (Gegenstand) beschlossen. | a) 10.04.2006 Skubinna b) Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 127, 132 | |||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Achim, Leonberg, *XX.XX.XXXX | a) 23.06.2006 Skubinna | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Mansel, Matthias, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Rolf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Lauer, Hans-Dieter, Diplom-Volkswirt, Kornwestheim | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wahl, Roland, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 31.10.2006 Skubinna | |||
| 5 | Stammkapital nun: 5.012.000,00 EUR | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Personenbezogene Daten geändert bei Lemmer-Weiß, Heike Barbara, Leinfelden- Echterdingen | a) Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 zum Zwecke der Verschmelzung mit "SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28.275) auf 5.012.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. | a) 02.11.2006 Skubinna b) Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 143 | ||
| 6 | a) Firma geändert; nun: Baden-Württembergische Investmentgesellschaft mbH c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) Spezial - Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem Grundsatz der Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, d) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach den §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, e) Anlage ihres eigenen Vermögens, f) sonstige mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. 3. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 25 a des Kreditwesengesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | Stammkapital nun: 6.000.000,00 EUR | a) Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 auf 6.000.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. b) Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28.275) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 06.12.2006 Skubinna b) Änderungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 143, 144 | ||
| 7 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat), § 9 Abs. 3 (Beschlussfasung und Einberufung des Aufsichtsrats), § 11 (Gesellschafterversammlung, Verfahren) beschlossen. | a) 29.06.2007 Skubinna | ||||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Oestreicher, Bettina, Offenburg, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2007 Skubinna | ||||
| 9 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 03.12.2007 Skubinna | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vögele, Wilma, Waiblingen, *XX.XX.XXXX Winkelmann, Silke, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2008 Skubinna | ||||
| 11 | c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) Sonstigem Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k InvG, e) Spezial - Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. f) fremdverwalteten Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 InvG, wenn es sich um Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a), b), d), e) handelt, nach dem Grundsatz der Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach den §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. 3. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 25 a des Kreditwesengesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. | a) 28.04.2008 Skubinna | |||
| 12 | b) Geschäftsanschrift: Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart | Prokura erloschen: Trauth, Michael, Asperg | a) 22.01.2009 Skubinna | |||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seeberger, Stefan, Balingen, *XX.XX.XXXX Richter, Cornelia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2009 Skubinna | ||||
| 14 | b) Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) ergänzt bei Geschäftsführer: Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Bröckel, Klaus Michael, Gärtringen, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2009 den Teilbetrieb Depotverwaltung W&W Asset Management GmbH mit Sitz in Ludwigsburg auf die Aktiengesellschaft "Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft Pfandbriefbank", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 204567) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). | a) 03.06.2009 Skubinna | |||
| 15 | Prokura erloschen: Goerner, Peter, Korntal- Münchingen | a) 13.07.2009 Skubinna | ||||
| 16 | a) Firma geändert; nun: LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH c) Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k InvG, e) Spezial - Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt. f) fremdverwalteten Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 InvG, wenn es sich um Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a), b), d), e) handelt, nach dem Grundsatz der Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach den §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. 3. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 16 des Investmentgesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. 4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | b) Bestellt als Geschäftsführer: Trauth, Michael, Asperg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Zirn, Jürgen, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. b) Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LBBW Asset Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20327) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). | a) 22.09.2009 Frankenberger | ||
| 17 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krauss, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Jarzabek, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Eckner, Gunther, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 22.10.2009 Skubinna | ||||
| 18 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Mansel, Matthias, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mühlbeyer, Marcus, Heilbronn, *XX.XX.XXXX Schmidt, Frank, Walddorfhäslach, *XX.XX.XXXX Voshage, Uwe, Nufringen, *XX.XX.XXXX | a) 02.03.2010 Skubinna | |||
| 19 | b) Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.04.2010 den Teilbetrieb Investmentdepotverwaltung, einschließlich aller sonstigen mit diesem Teilbereich verbundenen Rechte und Pflichten, auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "LBBW Investmentdepot-Verwaltungs GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725013) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 25.05.2010 Skubinna | ||||
| 20 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des lnvestmentgesetzes. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß § 46 bis 65 lnvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß § 83 bis 86 lnvG, c) derzeit nicht belegt d) Sonstigen Sondervermögen gemäß § 90g bis 90k lnvG, e) Spezial-Sondervermögen gemäß § 91 bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in Form von DachSondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, f) fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a), b), d), e) handelt, nach dem Grundsatz der Risikomischung. (2) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.1 1 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach den § 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des lnvestmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach § 130 bis 140 des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (3) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 16 des lnvestmentgesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (4) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Rolf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Richter, Cornelia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. | a) 16.09.2010 Feuerpeil | |
| 21 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des lnvestmentgesetzes. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 lnvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 lnvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG d) Sonstigen Sondervermögen gemäß § 90g bis 90k lnvG, e) Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. §§ 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in Form von DachSondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, f) fremdverwalteten lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a), b), d), e) handelt, nach dem Grundsatz der Risikomischung. (2) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.1 1 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), wobei bei den Finanzinstrumenten Derivate ausgeschlossen sind, deren Basiswerte Waren oder Edelmetalle sind, b) die Anlageberatung, c) - derzeit nicht belegt d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des lnvestmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach §§ 130 bis 140 des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (3) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 16 des lnvestmentgesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (4) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | a) 21.09.2010 Feuerpeil | ||||
| 22 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zimmermann, Niels, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Oestreicher, Bettina, Offenburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.02.2011 Skubinna | ||||
| 23 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. Gegenstand ist die Verwaltung von: a) Richtlinienkonformen Sondervermögen gemäß §§ 46 bis 65 InvG, b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 lnvG, c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 lnvG, d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §§ 90g bis 90k lnvG, e) Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d, § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken oder in Form von Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, f) fremdverwalteten Investmentaktiengesellschaften im Sinne des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a), b), d), e) handelt, nach dem Grundsatz der Risikomischung. (2) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung, c) Anlage ihres eigenen Vermögens, d) der Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind und die nach §§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), f) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (3) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 16 des Investmentgesetzes Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (4) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 hat den Gesellschaftsvertrag wie folgt geändert: § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. (2) wurde in lit. a) geändert und neu gefasst, lit. c) wurde ersatzlos gelöscht und die bisherigen lit. d), e), f) und g) wurden zu lit. c), d), e) und f). In § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) wurde Abs. 2 neu gefasst. In § 5 (Organe der Gesellschaft) wurde lit. d) ersatzlos gestrichen und nach lit. c) ein Punkt angefügt. In § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) wurden die Abs. 2, 4 und 5 geändert bzw. neu gefasst. In § 7 (Berichte an den Aufsichtsrat, Zustimmungspflichtige Geschäfte) wurde Abs. 3 lit. b), c) und d) geändert und ein neuer lit, e) angefügt. In § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) wurde ein neuer Abs. 3 eingefügt und der bisherige Absatz 3 zu Abs. 4. § 11 (Vertriebsbeirat) wurde ersatzlos gestrichen und die bisherigen §§ 12 (Gesellschafterversammlung, Verfahren), § 13 (Beschlussgegenstände der Gesellschafterversammlung), § 14 (Geschäftsjahr), § 15 (Jahresabschluss, ordentliche Gesellschaf-terversammlung und Gewinnverwendung), § 16 (Auflösung der Gesellschaft), § 17 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und § 18 (Salvatorische Klausel) werden zu den § 11 bis 17. Der neue § 11 (Gesellschafterversammlung, Verfahren) wurde in Abs. 1 Satz 2 neu gefasst. Der neue § 12 (Beschlussgegenstände der Gesellschafterversammlung) wurde komplett neu gefasst. Der neue § 14 (Jahresabschluss, ordentliche Gesellschafterversammlung und Gewinnverwendung) wurde in Abs. 2 Satz 2 geändert. Der neue § 15 (Auflösung der Gesellschaft) wurde in Abs. 2 Satz 2 geändert und neu gefasst. | a) 04.07.2011 Skubinna | |||
| 24 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Grimm, Simon, Süßen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Mühlbeyer, Marcus, Heilbronn, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2011 Skubinna | ||||
| 25 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ziemer, Ulrich, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Schmidt, Frank, Walddorfhäslach, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 2 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. | a) 23.10.2012 Kunze | ||
| 26 | b) Neue Geschäftsanschrift: Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wittwer, Stephan, Heilbronn, *XX.XX.XXXX | a) 13.03.2013 Kunze | |||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaller, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Lemmer-Weiß, Heike Barbara, Leinfelden- Echterdingen | a) 13.05.2013 Kunze | ||||
| 28 | Prokura erloschen: Seeberger, Stefan, Balingen, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2013 Kunze | ||||
| 29 | Prokura erloschen: Krauss, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Eckner, Gunther, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 02.04.2014 Kunze | ||||
| 30 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kruse, Katrin, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX Hennen, Yvonne, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2014 Kunze | ||||
| 31 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Trauth, Michael, Asperg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pyk, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 12.11.2014 Kunze | |||
| 32 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, d) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e, f und h genannten. (3) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (individuelle Vermögensverwaltung), b) die Anlageberatung, c) Anlage ihres eigenen Vermögens, d) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), f) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (4) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 36 KAGB Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 08.12.2014 Kunze | |||
| 33 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ciriello, Maria Angela, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 26.05.2015 Kunze | ||||
| 34 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Themistocli, Nicolas, London / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2015 Beck, K. | ||||
| 35 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Andrea, Bad Boll, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2015 Kunze | ||||
| 36 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Achim, Leonberg, *XX.XX.XXXX | a) 17.06.2016 Kunze | ||||
| 37 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 28.12.2016 Kunze | ||||
| 38 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ehlert, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2017 Kunze | ||||
| 39 | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Bauer, Andrea, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Themistocli, Nicolas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Daten geändert bei Klotz, Peter, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2017 Kunze | |||
| 40 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hagenstein, Frank-Werner Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Andrea, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 08.05.2018 Kunze | ||||
| 41 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Keipert, Ulrich, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX | a) 17.05.2018 Kunze | ||||
| 42 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Themistocli, Nicolas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 15.11.2018 Kunze | ||||
| 43 | Prokura erloschen: Hennen, Yvonne, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 21.05.2019 Kunze | ||||
| 44 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Berichte an den Aufsichtsrat, Zuständigkeit und Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 26.08.2019 Kunze | ||||
| 45 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hopffer, Sebastian, Bondorf, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2020 Kunze | ||||
| 46 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Franz, Dirk, Pulheim, *XX.XX.XXXX | a) 14.07.2020 Kunze | ||||
| 47 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Zirn, Jürgen, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Winkelmann, Silke, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schuster, Sascha, Erligheim, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2020 Kunze | |||
| 48 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Rosenfeld, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 09.10.2020 Müller | ||||
| 49 | Prokura erloschen: Ciriello, Maria Angela, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 06.04.2021 Kunze | ||||
| 50 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Adamla, Uwe, Gäufelden, *XX.XX.XXXX | a) 14.04.2021 Kunze | ||||
| 51 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Hagenstein, Frank-Werner Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenfeld, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2021 Kunze | ||||
| 52 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Scherer, Bernhard Georg, Herdecke, *XX.XX.XXXX | a) 21.09.2021 Kunze | ||||
| 53 | b) Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Baden-Württembergische Equity Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17997) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 30.11.2021 Kunze | ||||
| 54 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände. bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände; Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. (3) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung, c) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (4) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 36 KAGB Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) und § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 27.12.2021 Kunze | |||
| 55 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände. bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände; Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. (3) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung, c) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), d) Anlage ihres eigenen Vermögens, e) der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben c) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), g) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (4) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 36 KAGB Tätigkeiten auslagern, wenn die Auslagerung die Gesellschaft nicht daran hindert, im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern die Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft, werden damit nur Unternehmen betraut, die für die Zwecke der Vermögensverwaltung zugelassen sind und einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegen. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) 18.01.2022 Kunze | ||||
| 56 | Prokura erloschen: Ehlert, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frisch, Christophe Paul Gaston, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Brand, Hans-Henning, Esslingen, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Kunze | ||||
| 57 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bajer, Christian, Fellbach, *XX.XX.XXXX Eichmann, Lars, Falkensee, *XX.XX.XXXX Flach, Emil, Reutlingen, *XX.XX.XXXX Kutschker, Daniel, Leutenbach, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Grimm, Simon, Süßen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Zimmermann, Niels, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wittwer, Stephan, Heilbronn, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Keipert, Ulrich, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Vögele, Wilma, Waiblingen, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2022 Kunze | ||||
| 58 | b) Neue Geschäftsanschrift: Pariser Platz 1, Haus 5, 70173 Stuttgart | a) 29.09.2022 Kunze | ||||
| 59 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Bajer, Christian, Winnenden, *XX.XX.XXXX Modersohn, Antje Ulrike, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2023 Winddecker | ||||
| 60 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Scherer, Bernhard Georg, Herdecke, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2023 Winddecker | ||||
| 61 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2023 Winddecker |
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