Handelsregister · HRB 13381

Chronologischer Auszug

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Baden-Württembergische
Kapitalanlagegesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Stuttgart

c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften. Ihr
Geschäftsbereich ist darauf gerichtet, das
bei ihr eingelegte Geld im eigenen Namen
für gemeinschaftliche Rechnung der
Einleger (Anteilinhaber) nach dem
Grundsatz der Risikomischung in den nach
dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen
Vermögensgegenständen gesondert von
dem eigenen Vermögen in Form von
Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Gemischten
Wertpapieren- und Grundstücks- oder
Altersvorsorge-Sondervermögen anzulegen
und über die hieraus sich ergebenden
Rechte der Anteilinhaber Urkunden
(Anteilscheine) auszustellen; für Gemischte
Wertpapier- und Grundstücks-
Sondervermögen werden keine
Grundstücke und Beteiligungen an
Grundstücks-Gesellschaften erworben, für
Altersvorsorge-Sondervermögen keine
Grundstücke, Beteiligungen an
Grundstücks-Gesellschaften und stille
Beteiligungen.
2. Die Gesellschaft darf außerdem folgende
Geschäfte und Tätigkeiten betreiben:
Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind; einzelne in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen angelegte Vermögen für
andere verwalten; sonstige mit den in
Absatz 1 genannten Geschäften
unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten;
sich an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Außer den in
Absatz 1 und 2 genannten Geschäften und
Tätigkeiten darf die Gesellschaft nur solche
Geschäfte betreiben, die zur Anlage des
eigenen Vermögens erforderlich sind.
4.000.000,00
EUR
a)
Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein
Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten
gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn
Geschäftsführer:
Lauer, Hans-Dieter, Diplom-Volkswirt,
Kornwestheim
Geschäftsführer:
Bröckel, Klaus Michael, Gärtringen, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Klotz, Peter, Sindelfingen
Trauth, Michael, Asperg
Lemmer, Heike Barbara, Leinfelden-
Echterdingen
Goerner, Peter, Korntal- Münchingen
Männel, Oliver Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1988 mit Nachtrag vom
07.04.1989 (Neufassung) zuletzt geändert am 17.04.2001
a)
07.11.2005
Klein

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.11.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 11.05.1989
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 108
2c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes. Gegenstand ihrer
Tätigkeit ist die Verwaltung von:
a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 InvG,
c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG,
d) Spezial - Sondervermögen, für die - bis
auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten
Ausnahmen - die Vorschriften des
Investmentgesetzes anzuwenden sind,
welche für die Sondervermögen gemäß
Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem
Grundsatz der Risikomischung.

2. Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft und den
Geschäften, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind, außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,
b) die Anlageberatung,
c) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, für andere,
d) den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind oder die nach
den §§ 130 bis 140 des
Investmentgesetzes öffentlich vertrieben
werden dürfen sowie
e) sonstige mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

3. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Geschäftsjahr), §
3 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital), § 19
(Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 lit. d)
(Gegenstand) beschlossen.
a)
10.04.2006
Skubinna

b)
Änderungsbeschlüsse:
Sonderband
Blatt 127, 132
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Koch, Achim, Leonberg, *XX.XX.XXXX
a)
23.06.2006
Skubinna
4b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mansel, Matthias, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmidt, Rolf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lauer, Hans-Dieter, Diplom-Volkswirt,
Kornwestheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Wahl, Roland, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
31.10.2006
Skubinna
5Stammkapital
nun:
5.012.000,00
EUR
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten geändert bei
Lemmer-Weiß, Heike Barbara, Leinfelden-
Echterdingen
a)
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006
zum Zwecke der Verschmelzung mit

"SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH", Frankfurt am
Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28.275)

auf 5.012.000,00 EUR
erhöht.

Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
beschlossen.
a)
02.11.2006
Skubinna

b)
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 143
6a)
Firma geändert; nun:
Baden-Württembergische
Investmentgesellschaft mbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes. Gegenstand ist die
Verwaltung von:

a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,

b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 InvG,

c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG,

d) Spezial - Sondervermögen, für die - bis
auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten
Ausnahmen - die Vorschriften des
Investmentgesetzes anzuwenden sind,
welche für die Sondervermögen gemäß
Buchstaben a) bis b) gelten, nach dem
Grundsatz der Risikomischung.

2. Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:

a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,

b) die Anlageberatung,
c) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, für andere,

d) den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach den
§§ 130 bis 140 des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,

e) Anlage ihres eigenen Vermögens,

f) sonstige mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

3. Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 25 a des
Kreditwesengesetzes Tätigkeiten
auslagern, wenn die Auslagerung die
Gesellschaft nicht daran hindert, im
Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern
die Übertragung die Portfolioverwaltung
betrifft, werden damit nur Unternehmen
betraut, die für die Zwecke der
Vermögensverwaltung zugelassen sind und
einer wirksamen öffentlichen Aufsicht
unterliegen.

4. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
Stammkapital
nun:
6.000.000,00
EUR
a)
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006
auf 6.000.000,00 EUR
erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.

b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
22.06.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 22.06.2006
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"SüdKA SüdKapitalanlagegesellschaft mbH", Frankfurt am
Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28.275)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
06.12.2006
Skubinna

b)
Änderungsbeschlüsse:
Sonderband
Blatt 143, 144
7a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1
(Aufsichtsrat), § 9 Abs. 3 (Beschlussfasung und Einberufung
des Aufsichtsrats), § 11 (Gesellschafterversammlung,
Verfahren) beschlossen.
a)
29.06.2007
Skubinna
8Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Oestreicher, Bettina, Offenburg, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2007
Skubinna
9a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 1
(Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
03.12.2007
Skubinna
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Vögele, Wilma, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Winkelmann, Silke, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX
a)
23.01.2008
Skubinna
11c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes. Gegenstand ist die
Verwaltung von:

a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,

b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 InvG,

c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG,
d) Sonstigem Sondervermögen gemäß §§
90g bis 90k InvG,

e) Spezial - Sondervermögen gemäß §§ 91
bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4
Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG erworben
werden und soweit es sich nicht um
Spezial-Sondervermögen in der Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder in Form von Dach-Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken handelt.

f) fremdverwalteten
Investmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 InvG, wenn es sich um
Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a),
b), d), e) handelt,

nach dem Grundsatz der Risikomischung.

2. Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:

a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,

b) die Anlageberatung,
c) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes ausgegeben worden
sind und die nach den §§ 130 bis 140 des
Investmentgesetzes öffentlich vertrieben
werden dürfen,

d) Anlage ihres eigenen Vermögens,

e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach §§
130 bis 140 des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,

f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),

g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

3. Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 25 a des
Kreditwesengesetzes Tätigkeiten
auslagern, wenn die Auslagerung die
Gesellschaft nicht daran hindert, im
Interesse ihrer Anleger zu handeln. Sofern
die Übertragung die Portfolioverwaltung
betrifft, werden damit nur Unternehmen
betraut, die für die Zwecke der
Vermögensverwaltung zugelassen sind und
einer wirksamen öffentlichen Aufsicht
unterliegen.

4. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und 2
(Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
a)
28.04.2008
Skubinna
12b)
Geschäftsanschrift:
Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart
Prokura erloschen:
Trauth, Michael, Asperg
a)
22.01.2009
Skubinna
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Seeberger, Stefan, Balingen, *XX.XX.XXXX
Richter, Cornelia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2009
Skubinna
14b)
Personenbezogene Daten (Geburtsdatum)
ergänzt bei
Geschäftsführer:
Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bröckel, Klaus Michael, Gärtringen, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege
der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 18.05.2009 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
18.05.2009 den Teilbetrieb Depotverwaltung W&W Asset
Management GmbH mit Sitz in Ludwigsburg
auf die Aktiengesellschaft
"Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft Pfandbriefbank",
Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 204567) übertragen
(Abspaltung zur Aufnahme).
a)
03.06.2009
Skubinna
15Prokura erloschen:
Goerner, Peter, Korntal- Münchingen
a)
13.07.2009
Skubinna
16a)
Firma geändert; nun:
LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes. Gegenstand ist die
Verwaltung von:

a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,

b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 InvG,

c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG,

d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §§
90g bis 90k InvG,

e) Spezial - Sondervermögen gemäß §§ 91
bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4
Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG erworben
werden und soweit es sich nicht um
Spezial-Sondervermögen in der Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder in Form von Dach-Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken handelt.

f) fremdverwalteten
Investmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 InvG, wenn es sich um
Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a),
b), d), e) handelt,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.

2. Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:

a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,

b) die Anlageberatung,

c) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes ausgegeben worden
sind und die nach den §§ 130 bis 140 des
Investmentgesetzes öffentlich vertrieben
werden dürfen,

d) Anlage ihres eigenen Vermögens,

e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach §§
130 bis 140 des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,

f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),

g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

3. Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 16 des
Investmentgesetzes Tätigkeiten auslagern,
wenn die Auslagerung die Gesellschaft
nicht daran hindert, im Interesse ihrer
Anleger zu handeln. Sofern die
Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft,
werden damit nur Unternehmen betraut, die
für die Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.

4. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Trauth, Michael, Asperg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Zirn, Jürgen, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
27.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"LBBW Asset Management Gesellschaft mit beschränkter
Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20327)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
a)
22.09.2009
Frankenberger
17Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Krauss, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Jarzabek, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Eckner, Gunther, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
22.10.2009
Skubinna
18b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mansel, Matthias, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Mühlbeyer, Marcus, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
Schmidt, Frank, Walddorfhäslach, *XX.XX.XXXX
Voshage, Uwe, Nufringen, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2010
Skubinna
19b)
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege
der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 29.04.2010 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
29.04.2010 den Teilbetrieb Investmentdepotverwaltung,
einschließlich aller sonstigen mit diesem Teilbereich
verbundenen Rechte und Pflichten,
auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma
"LBBW Investmentdepot-Verwaltungs GmbH & Co. KG",
Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725013) übertragen
(Abspaltung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
25.05.2010
Skubinna
20c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
lnvestmentgesetzes.
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwaltung von:

a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß § 46 bis 65 lnvG,

b) Gemischten Sondervermögen gemäß §
83 bis 86 lnvG,

c) derzeit nicht belegt

d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §
90g bis 90k lnvG,

e) Spezial-Sondervermögen gemäß § 91
bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. § 2 Abs. 4
Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben
werden und soweit es sich nicht um
Spezial-Sondervermögen in der Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder in Form von DachSondervermögen mit
zusätzlichen Risiken handelt,

f) fremdverwalteten
lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um
Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a),
b), d), e) handelt,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.

(2) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:

a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.1
1 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,

b) die Anlageberatung,

c) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
Investmentgesetzes ausgegeben worden
sind und die nach den § 130 bis 140 des
Investmentgesetzes öffentlich vertrieben
werden dürfen,
d) Anlage ihres eigenen Vermögens,

e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des lnvestmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach §
130 bis 140 des lnvestmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,

f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),

g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

(3) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 16 des
lnvestmentgesetzes Tätigkeiten auslagern,
wenn die Auslagerung die Gesellschaft
nicht daran hindert, im Interesse ihrer
Anleger zu handeln. Sofern die
Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft,
werden damit nur Unternehmen betraut, die
für die Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.

(4) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Rolf, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Richter, Cornelia, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2
(Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen.
a)
16.09.2010
Feuerpeil
21c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
lnvestmentgesetzes.
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Verwaltung von:

a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 lnvG,

b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 lnvG,

c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG

d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §
90g bis 90k lnvG,

e) Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91
bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d. §§ 2 Abs. 4
Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben
werden und soweit es sich nicht um
Spezial-Sondervermögen in der Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder in Form von DachSondervermögen mit
zusätzlichen Risiken handelt,

f) fremdverwalteten
lnvestmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um
Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a),
b), d), e) handelt,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.

(2) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:

a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.1
1 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,

b) die Anlageberatung,

c) - derzeit nicht belegt d) Anlage ihres eigenen Vermögens,

e) der Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des lnvestmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach §§
130 bis 140 des lnvestmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,

f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),
g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.

(3) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 16 des
lnvestmentgesetzes Tätigkeiten auslagern,
wenn die Auslagerung die Gesellschaft
nicht daran hindert, im Interesse ihrer
Anleger zu handeln. Sofern die
Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft,
werden damit nur Unternehmen betraut, die
für die Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.

(4) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
a)
21.09.2010
Feuerpeil
22Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Zimmermann, Niels, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Oestreicher, Bettina, Offenburg, *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2011
Skubinna
23c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes.
Gegenstand ist die Verwaltung von:
a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
b) Gemischten Sondervermögen gemäß §§
83 bis 86 lnvG,
c) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 lnvG,
d) Sonstigen Sondervermögen gemäß §§
90g bis 90k lnvG,
e) Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91
bis 95 lnvG, wenn für Rechnung dieser
Sondervermögen ausschließlich
Vermögensgegenstände i.S.d, § 2 Abs. 4
Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 lnvG erworben
werden und soweit es sich nicht um
Spezial-Sondervermögen in der Form von
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
oder in Form von Dach-Sondervermögen
mit zusätzlichen Risiken handelt,
f) fremdverwalteten
Investmentaktiengesellschaften im Sinne
des § 96 Abs. 4 lnvG, wenn es sich um
Investmentvermögen i.S.d. Buchstaben a),
b), d), e) handelt,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.

(2) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen (individuelle
Vermögensverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) Anlage ihres eigenen Vermögens,
d) der Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des Investmentgesetzes
ausgegeben worden sind und die nach §§
130 bis 140 des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen,
e) die Abgabe einer Zusage gegenüber
dem Anleger, dass bei Rücknahme von
Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung
von Anteilen im Sinne des Buchstaben a)
und der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),
f) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(3) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 16 des
Investmentgesetzes Tätigkeiten auslagern,
wenn die Auslagerung die Gesellschaft
nicht daran hindert, im Interesse ihrer
Anleger zu handeln. Sofern die
Übertragung die Portfolioverwaltung betrifft,
werden damit nur Unternehmen betraut, die
für die Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.
(4) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 hat den
Gesellschaftsvertrag wie folgt geändert:
§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft) Abs. (2) wurde in lit. a)
geändert und neu gefasst, lit. c) wurde ersatzlos gelöscht und
die bisherigen lit. d), e), f) und g) wurden zu lit. c), d), e) und f).
In § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) wurde Abs. 2
neu gefasst.
In § 5 (Organe der Gesellschaft) wurde lit. d) ersatzlos
gestrichen und nach lit. c) ein Punkt angefügt.
In § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) wurden die Abs. 2, 4
und 5 geändert bzw. neu gefasst.
In § 7 (Berichte an den Aufsichtsrat, Zustimmungspflichtige
Geschäfte) wurde Abs. 3 lit. b), c) und d) geändert und ein
neuer lit, e) angefügt.
In § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) wurde ein neuer Abs. 3
eingefügt und der bisherige Absatz 3 zu Abs. 4.
§ 11 (Vertriebsbeirat) wurde ersatzlos gestrichen und die
bisherigen §§ 12 (Gesellschafterversammlung, Verfahren), §
13 (Beschlussgegenstände der Gesellschafterversammlung),
§ 14 (Geschäftsjahr), § 15 (Jahresabschluss, ordentliche
Gesellschaf-terversammlung und Gewinnverwendung), § 16
(Auflösung der Gesellschaft), § 17 (Bekanntmachungen der
Gesellschaft) und § 18 (Salvatorische Klausel) werden zu den
§ 11 bis 17.
Der neue § 11 (Gesellschafterversammlung, Verfahren) wurde
in Abs. 1 Satz 2 neu gefasst.
Der neue § 12 (Beschlussgegenstände der
Gesellschafterversammlung) wurde komplett neu gefasst.
Der neue § 14 (Jahresabschluss, ordentliche
Gesellschafterversammlung und Gewinnverwendung) wurde
in Abs. 2 Satz 2 geändert.
Der neue § 15 (Auflösung der Gesellschaft) wurde in Abs. 2
Satz 2 geändert und neu gefasst.
a)
04.07.2011
Skubinna
24Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Grimm, Simon, Süßen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Mühlbeyer, Marcus, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2011
Skubinna
25b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Ziemer, Ulrich, Steinenbronn, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Schmidt, Frank, Walddorfhäslach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 2
(Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
a)
23.10.2012
Kunze
26b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Wittwer, Stephan, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
a)
13.03.2013
Kunze
27Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schaller, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Ziemer, Ulrich, Assessor, Steinenbronn,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lemmer-Weiß, Heike Barbara, Leinfelden-
Echterdingen
a)
13.05.2013
Kunze
28Prokura erloschen:
Seeberger, Stefan, Balingen, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2013
Kunze
29Prokura erloschen:
Krauss, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Eckner, Gunther, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2014
Kunze
30Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Kruse, Katrin, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX
Hennen, Yvonne, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2014
Kunze
31b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Trauth, Michael, Asperg, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Pyk, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
12.11.2014
Kunze
32c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. § 192ff. KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§ 218 f. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,
d) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
Vermögensgegenstände, mit Ausnahme
der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e, f und
h genannten.
(3) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen (individuelle
Vermögensverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) Anlage ihres eigenen Vermögens,
d) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
e) die Abgabe einer Zusage gegenüber
dem Anleger, dass bei Rücknahme von
Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung
von Anteilen im Sinne des Buchstaben a)
und der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),
f) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 36 KAGB
Tätigkeiten auslagern, wenn die
Auslagerung die Gesellschaft nicht daran
hindert, im Interesse ihrer Anleger zu
handeln. Sofern die Übertragung die
Portfolioverwaltung betrifft, werden damit
nur Unternehmen betraut, die für die
Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
08.12.2014
Kunze
33Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Ciriello, Maria Angela, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
26.05.2015
Kunze
34b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Themistocli, Nicolas, London / Vereinigtes
Königreich, *XX.XX.XXXX
a)
20.07.2015
Beck, K.
35b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bauer, Andrea, Bad Boll, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2015
Kunze
36b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Koch, Achim, Leonberg, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2016
Kunze
37a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat)
beschlossen.
a)
28.12.2016
Kunze
38Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Ehlert, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2017
Kunze
39b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Bauer, Andrea, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Themistocli, Nicolas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Daten geändert bei
Klotz, Peter, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX
a)
11.10.2017
Kunze
40b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hagenstein, Frank-Werner Klaus, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bauer, Andrea, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
08.05.2018
Kunze
41Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Keipert, Ulrich, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX
a)
17.05.2018
Kunze
42b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Themistocli, Nicolas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
15.11.2018
Kunze
43Prokura erloschen:
Hennen, Yvonne, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
21.05.2019
Kunze
44a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Berichte an den
Aufsichtsrat, Zuständigkeit und Zustimmungsvorbehalte des
Aufsichtsrates) beschlossen.
a)
26.08.2019
Kunze
45Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hopffer, Sebastian, Bondorf, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2020
Kunze
46b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Franz, Dirk, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
14.07.2020
Kunze
47b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zirn, Jürgen, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Winkelmann, Silke, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Schuster, Sascha, Erligheim, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2020
Kunze
48b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rosenfeld, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
09.10.2020
Müller
49Prokura erloschen:
Ciriello, Maria Angela, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2021
Kunze
50b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Adamla, Uwe, Gäufelden, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2021
Kunze
51b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hagenstein, Frank-Werner Klaus, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rosenfeld, Thomas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2021
Kunze
52b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Scherer, Bernhard Georg, Herdecke,
*XX.XX.XXXX
a)
21.09.2021
Kunze
53b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
04.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 04.11.2021
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Baden-Württembergische Equity Gesellschaft mit
beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB
17997)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
30.11.2021
Kunze
54c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
d) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände;
Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an
inländischen offenen Investmentvermögen
sowie an entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. g) KAGB,
Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 i) KAGB.
(3) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
d) Anlage ihres eigenen Vermögens,
e) der Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),
g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 36 KAGB
Tätigkeiten auslagern, wenn die
Auslagerung die Gesellschaft nicht daran
hindert, im Interesse ihrer Anleger zu
handeln. Sofern die Übertragung die
Portfolioverwaltung betrifft, werden damit
nur Unternehmen betraut, die für die
Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens), § 3 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals)
und § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
27.12.2021
Kunze
55c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
d) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände;
Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an
inländischen offenen Investmentvermögen
sowie an entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2
Nr. 2 i) KAGB.
(3) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte und Tätigkeiten
betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes (KWG)
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
d) Anlage ihres eigenen Vermögens,
e) der Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a) und
der Beendigung der Verwahrung und
Verwaltung von Anteilen im Sinne des
Buchstaben c) mindestens ein bestimmter
oder bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlzusage),
g) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 36 KAGB
Tätigkeiten auslagern, wenn die
Auslagerung die Gesellschaft nicht daran
hindert, im Interesse ihrer Anleger zu
handeln. Sofern die Übertragung die
Portfolioverwaltung betrifft, werden damit
nur Unternehmen betraut, die für die
Zwecke der Vermögensverwaltung
zugelassen sind und einer wirksamen
öffentlichen Aufsicht unterliegen.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
18.01.2022
Kunze
56Prokura erloschen:
Ehlert, Ralf, Berlin, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Frisch, Christophe Paul Gaston, Bergisch
Gladbach, *XX.XX.XXXX
Brand, Hans-Henning, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2022
Kunze
57Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Bajer, Christian, Fellbach, *XX.XX.XXXX
Eichmann, Lars, Falkensee, *XX.XX.XXXX
Flach, Emil, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
Kutschker, Daniel, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Grimm, Simon, Süßen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Zimmermann, Niels, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Wittwer, Stephan, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Keipert, Ulrich, Bad Homburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Vögele, Wilma, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
a)
05.05.2022
Kunze
58b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Pariser Platz 1, Haus 5, 70173 Stuttgart
a)
29.09.2022
Kunze
59Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Bajer, Christian, Winnenden, *XX.XX.XXXX
Modersohn, Antje Ulrike, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
13.06.2023
Winddecker
60b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Scherer, Bernhard Georg, Herdecke,
*XX.XX.XXXX
a)
26.09.2023
Winddecker
61b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
11.12.2023
Winddecker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.