Handelsregister · VR 71350

Registerinformationen

Lauterbacher Landlust 1999 e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Lauterbacher Landlust 1999 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neukirchen/Pleiße

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 71350
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Letzte Eintragung
01.04.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Roland Wagner

Neukirchen/Pleiße OT Lauterbach

Vorstand

Peggy Meißner

Neukirchen/Pleiße

Vorstand

Juliane Küttner

Neukirchen/Pleiße OT Lauterbach

Vorstand

Thomas Vizal

Neukirchen/Pleiße OT Lauterbach

Vorstand

Chris Mittag

Neukirchen/Pleiße OT Lauterbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.03.1999 zuletzt geändert am 27.02.2009
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 sowie 11.04.2015 wurde die Änderung der §§ 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und 18 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung des § 8 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2021 hat die Änderung des § 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit) und 18 (Auflösung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.08.1999. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Zwickau VR 1350). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend bzgl. der Bezeichnung des Sitzes umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten.
  • Neue Satzung Bl. 85-87 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.