Die gemeinschaftliche Erbringung von Beratungs- und Vertriebsdienstleistungen aller Art im Rahmen der Förderrichtlinie.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokurist. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Ernst Helmut Flachs
Ulm
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.01.2021 mit Nachtrag vom 28.04.2021.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.