Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf zu Rechtsgeschäften die den Wert von 1.000,00 EUR übersteigen sowie zu allen Grundstücksgeschäften einschließlich der Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Kraus
Ludwigschorgast
Vorstand
Frieder Krumsdorf
Ludwigschorgast
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1997
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 Ziff.1 und 5 (Vereinszweck), 6 Ziff. 2 (Der Vorstand), 8 Ziff. 1 (Die Mitgliederversammlung), 14 Ziff. 6 (Ausschluss), 15 Ziff 3 (Veeinsauflösung)und die Hinzufügung eines § 16 der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 16 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. I SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.