Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,-- DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Zimmermann
Ispringen
Vorstand
Stephen Hunter
Kämpfelbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.07.1997.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 01.09.1997
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