Handelsregister · GnR 243 HL
Chronologischer Auszug
Lauenburgische Rohstoffgenossenschaft eG · Amtsgericht Lübeck
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lauenburgische Rohstoffgenossenschaft eG b) Sitz/Niederlassung: Roseburg Geschäftsanschrift: Gutsverwaltung Wotersen, 21514 Roseburg c) Die Vermarktung der von den Mitgliedern selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere pflanzlicher Produkte und Gülle, die zur Erzeugung von Biogas geeignet sind. | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie die Genossenschaft gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt oder Alleinvertretungsbefugnis erteilt, können diese Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit werden. b) Vorstand: 1. Gaedeke, Kurt-Peter, *XX.XX.XXXX, Roseburg mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 Alt.2 BGB) | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 24.06.2011. | a) 19.06.2012 Hoppe | ||
| 2 | b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Korrektur der Vertretungsbefugnis Vorstand: Gaedeke, Kurt-Peter mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 Alt.2 BGB) | a) 19.06.2012 Hoppe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.