Handelsregister · GnR 243 HL

Chronologischer Auszug

Lauenburgische Rohstoffgenossenschaft eG · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Lauenburgische Rohstoffgenossenschaft eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Roseburg

Geschäftsanschrift:
Gutsverwaltung Wotersen, 21514
Roseburg

c)
Die Vermarktung der von den
Mitgliedern selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkte, insbesondere pflanzlicher Produkte und
Gülle, die zur Erzeugung von Biogas geeignet sind.
a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt,
so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder
bestellt, vertreten sie die Genossenschaft gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt
oder Alleinvertretungsbefugnis erteilt, können diese Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des §
181 Alt. 2 BGB befreit werden.

b)
Vorstand:
1.
Gaedeke, Kurt-Peter, *XX.XX.XXXX,
Roseburg

mit der Befugnis die Genossenschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen (§
181 Alt.2 BGB)
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
24.06.2011.
a)
19.06.2012
Hoppe
2b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Korrektur der Vertretungsbefugnis
Vorstand:
Gaedeke, Kurt-Peter
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen (§
181 Alt.2 BGB)
a)
19.06.2012
Hoppe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.