Die Verwaltung und die Verwertung eigenen Grundbesitzes, die insbesondere durch deren Vermietung erfolgt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Mario Englert
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2006.
Beschluss Blatt 100-106 Sonderband
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.1967
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.07.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 3.741,62 und um EUR 8.000,00 auf EUR 114.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Beginn und Dauer), § 5 (Stammkapital, Stammeinlage), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung), § 13 (Gesellschafterbeschlüsse), § 14 (nun: Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen), § 16 (Kündigung), § 18 (Erbfolge), § 19 (Ehelicher Güterstand) und § 20 (nun: Abfindung) sowie die Aufhebung von § 9 (Gewinnrückgewähr auf Grund von Nachschußpflichten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 2 Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.