Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Zunftmeister (1. Vorsitzender) und dem Hexenmeister (2. Vorsitzender). Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,- EUR, ist die Zustimmung des Hexenrates einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Johannes Kern
Waldkirch
Vorstand
Maximilian Pascal Haberstroh
Gutach im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.09.2020 mit Änderung vom 31.10.2020.
Freitext
Satzung: S. 41ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.