Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch einzutragenden Firma Latsch Dach und Wand GmbH & Co.KG, die die Ausübung des Dachdeckerhandwerks sowie die Ausführung von Metallarbeiten zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Latsch
Siegen
einzelvertretungsberechtigt und für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der noch einzutragenden Firma Latsch Dach und Wand GmbH & Co. KG, an der die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer(in)
Tim Latsch
Siegen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Geschäftsführer können zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die sie auch vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 31 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 02.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2003.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2002/12.11.2002
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.