Handelsregister · HRB 90016
Chronologischer Auszug
Lara. berlin gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Lara. berlin gGmbH b) Berlin c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe. Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Das Erbringen von Leistungen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII (KJHG). a) soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII Entsprechend der Vorgaben des § 29 SGB VIII ist soziale Gruppenarbeit als eigenständige Hilfe zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Kindern zu verstehen. b) sozialpädagogische Betreuungshilfe/Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII Diese ambulante Hilfeform kommt bei Problemen und Verhaltensauffälligkeiten individueller Art bei Kindern oder Jugendlichen zur Anwendung. c) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Diese Hilfeform ist dann angezeigt, wenn die Familie in ihrer Gesamtheit der Unterstützung bedarf. Ihre Aufgabe besteht in einer ressourcenorientierten Beratung und Begleitung aller Familienmitglieder. d) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) Zielgruppe dieser Hilfeform sind junge Heranwachsende, die sich frühzeitig von ihrem Elternhaus gelöst haben oder sehr schlechten Kontakt zu diesem haben. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Schoenermark, Sabine, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Wendorf, Kristin, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 23.06.2003 | a) 21.06.2004 Tuma b) Tag der ersten Eintragung 08.09.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Berliner Straße 7, 13187 Berlin c) Ferner: e) Familientherapie, Lerntherapie, Psychotherapie (nach § 21 Abs. 3 KJHG); f) Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.09.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile). | a) 17.09.2009 Melchior | |||
| 3 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Familienhilfe und Förderung der Bildung und Erziehung. Die Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern durch Betreuung in einer vom Senat geförderten Kindertagesstätte. Dies beinhaltet die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Das Leistungsangebot orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Das Erbringen von Leistungen nach §§ 29, 30, 31 und 35 SGB VIII (KJHG). a) soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII Entsprechend der Vorgaben des § 29 SGB VIII ist soziale Gruppenarbeit als eigenständige Hilfe zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Kindern zu verstehen. b) sozialpädagogische Betreuungshilfe/Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII Diese ambulante Hilfeform kommt bei Problemen und Verhaltensauffälligkeiten individueller Art bei Kindern oder Jugendlichen zur Anwendung. c) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Diese Hilfeform ist dann angezeigt, wenn die Familie in ihrer Gesamtheit der Unterstützung bedarf. Ihre Aufgabe besteht in einer ressourcenorientierten Beratung und Begleitung aller Familienmitglieder. d) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) Zielgruppe dieser Hilfeform sind junge Heranwachsende, die sich frühzeitig von ihrem Elternhaus gelöst haben oder sehr schlechten Kontakt zu diesem haben. e) Familientherapie, Lerntherapie, Psychotherapie (nach § 21 Abs. 3 KJHG); f) Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule im Sinne der schulrechtlichen Vorschriften | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 23.11.2009 Melchior |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.