Handelsregister · HRB 5858

Registerinformationen

LANTech Informationstechnik GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
LANTech Informationstechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Klingenberg
Geschäftsanschrift
Philipp-Kachel-Str. 42 a, 63911 Klingenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5858
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Letzte Eintragung
08.01.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Vertrieb und die Produktion von Computersystemen, Dienstleistungen, Software, Schulungen und Projekte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als Komplementärin.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Günter Meixner

Sulzbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Klaus Rüttiger

Neunkirchen

Einzelprokura
Prokurist(in)

Daniela Röhrich

Röllbach

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 1602.1995 zuletzt geändert am 19.12.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 24.435,41 EUR und die Änderung der § 4 (Stammkapital), § 8 (Gesellschafterversammlung) und des § 14 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.03.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 36-44 So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.