Handelsregister · HRB 109119

Registerinformationen

LANI Jugend- und Familiengästehaus GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
LANI Jugend- und Familiengästehaus GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Thale
Geschäftsanschrift
Stecklenberger Wurmtal 43a, 06502 Thale OT Stecklenberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 109119
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
28.04.2022
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Schaffung von Freizeit-, Urlaubs- und Weiterbildungsangeboten für Kinder- und Jugendgruppen mit Schwerpunkt auf überwiegend Schul- und Klassenfahrten bzw. Projektfahrten zu Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecken, mit der Verantwortlichkeit für pädagogische Leistungen in Einheit mit Beherbergung und Beköstigung in Ergänzung zur allgemeinen Unterrichtsarbeit der Schule sowie Erwerb und Führung von Naturfreundehäusern .

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thomas Nielebock

Thale OT Weddersleben

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1995 zuletzt geändert am 08.04.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 46.600,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.04.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 9119) getreten. Satzung Bl. 58-70 Bd. II So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.