Handelsregister · VR 30553 früher Amtsgericht Langenfeld
Chronologischer Auszug
Langenfelder Institut - Institut für systemische Praxis und Forschung · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Langenfelder Institut - Institut für systemische Praxis und Forschung b) Langenfeld | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Keller, Thomas, Arzt für Psychiatrie, Köln stellvertretender Vorsitzender: Greve, Nils, Arzt für Psychatrie, Langenfeld | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.12.1993 | a) 02.09.2003 Küster b) Tag der ersten Eintragung: 02.09.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.09.2003. Satzung Blatt I |
| 2 | b) ausgeschieden als stellvertretender Vorsitzender: Greve, Nils, Arzt für Psychatrie, Langenfeld gewählt zum stellvertretender Vorsitzender: Walsken, Gerhard, Solingen, *XX.XX.XXXX | a) 09.09.2003 Blume | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Walsken, Gerhard, Solingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Friedrich-Hett, Thomas, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 25.04.2006 Mülders | ||
| 4 | a) 21.10.2009 MIGRATION b) Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.