Handelsregister · HRB 744311

Chronologischer Auszug

Langenbrand Immobilien- und Anlagen-GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "Greule GmbH"; nun:
Langenbrand Immobilien- und Anlagen-
GmbH

b)
Schömberg
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 6, 75328 Schömberg

c)
Das Halten des Eigentums, die Vermietung
und sonstige Verwertung von Immobilien
und beweglichem Anlagevermögen
2.100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Heinrich, Jörg, Pforzheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Greule, Hans-Jörg, Engelsbrand, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.1998, zuletzt geändert am
27.06.2007

Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Der Sitz ist von Engelsbrand (Amtsgericht Mannheim HRB
504450) nach Schömberg verlegt.
a)
28.02.2013
Späth

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.08.1998
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 08.11.2013
(3 IN 227/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
18.11.2013
Merkle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.