Handelsregister · VR 1451
Chronologischer Auszug
Landwirtschaftlicher Verein Münster, (Alter landw. Kreisverein, gegr. 1838) · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Landwirtschaftlicher Verein Münster, (Alter landw. Kreisverein, gegr. 1838) b) Münster | b) Vorsitzender: Schulze Dieckhoff, Georg, Landwirt, Münster stellvertretende Vorsitzende: Große Kleimann, Johanna, Landfrau, Münster stellvertretender Vorsitzender: Kreuzheck, Norbert, Landwirt, Münster Geschäftsführer: Schulte Bories, Burkhard, Oberlandwirtschaftsrat, Warendorf stellvertretende Geschäftsführerin: Ewering, Hildegard, Landwirtschaftsdirektorin, Münster | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.02.1948 zuletzt geändert am 13.02.1976 | a) 10.05.2005 Gerstgarbe b) Tag der ersten Eintragung: 07.07.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.05.2005. |
| 2 | a) Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein gemeinsam. b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Große Kleimann, Johanna, Landfrau, Münster Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Kreuzheck, Norbert, Münster, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte Bories, Burkhard, Oberlandwirtschaftsrat, Warendorf Nicht mehr stellvertretende Geschäftsführerin: Ewering, Hildegard, Landwirtschaftsdirektorin, Münster Nicht mehr Vorsitzender, nunmehr gewählt als Liquidator: Schulze Dieckhoff, Georg, Münster, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 23.08.2023 Wendt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.