Handelsregister · VR 270535

Chronologischer Auszug

Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Milchvieh und Futterbau Rems-Murr e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Milchvieh und Futterbau
Rems-Murr e.V.

b)
Backnang
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind je einzeln
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Mayer, Christoph, Landwirt, Welzheim
Stellvertretender Vorsitzender:
Braun, Uli, Landwirt, Backnang
a)
Verein
Satzung vom 22.09.1995 zuletzt geändert am 01.04.1998
a)
17.11.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.02.1996
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind je einzeln
vertretungsberechtigt.

Kreditermächtigungen, die von der Vorstandschaft
festgelegt werden, sind vom Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertraglich
einzugehen.

b)
Nunmehr bestellt als
Vorsitzender:
Braun, Ulrich Martin, Backnang, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Maier, Günter Ulrich, Alfdorf, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorsitzender:
Mayer, Christoph, Landwirt, Welzheim
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) und § 8 (Geschäftsstelle), sowie die Einfügung eines neuen § 10
(Kreditaufnahme) - wodurch § 10 (Beiträge) zu § 11 und § 11 (Auflösung) zu § 12 wurde beschlossen.
a)
07.08.2015
Grau

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 46-50
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind je einzeln
vertretungsberechtigt.
Kreditermächtigungen, die von der Vorstandschaft
festgelegt werden, sind vom Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertraglich
einzugehen.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des
Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Schwaderer, Denis, Leutenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Eckstein, Maike, geb. Keller, Remseck am Neckar,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Braun, Ulrich Martin, Backnang, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Maier, Günter Ulrich, Alfdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
29.05.2017
Seiler

b)
Wortlaut der Satzung
Sonderband
Blatt 54

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 52/53

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.