Handelsregister · GnR 100021 früher Amtsgericht Gifhorn

Registerinformationen

Landwirtschaftliche Maschinengenossenschaft Woltorf, eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Hildesheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Landwirtschaftliche Maschinengenossenschaft Woltorf, eingetragene Genossenschaft
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Woltorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 100021 früher Amtsgericht Gifhorn
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
10.07.2009
Abrufstand
28.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Reinigungs- und Beizanlage sowie die Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die entgeltliche Benutzung durch die Mitglieder. Eine unentgeltliche Benutzung ist auf Beschluß des Vorstandes und Aufsichtsrates möglich.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Otto Lieke

Woltorf

Vorstand

Dirk Ehlers

Woltorf

Vorstand

Henrik Staats

Peine

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden.
  • Tag der ersten Eintragung: 24.08.1901 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2006.

Satzung

  • Statut vom 10.12.1889 zuletzt geändert am 08.07.1985

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in persönlicher Benachrichtigung oder dem örtlichen Mitteilungsblatt unter Angabe der Namen der Personen, von denen die Bekanntmachung ausgeht. Ist die Bekanntmachung in diesem Blatt unmöglich, so wird bis zur Bestimmung eines anderen Blattes durch die Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung aller Mitglieder einberufen. In allen übrigen Fällen erfolgen die Veröffentlichungen bis zur Bestimmung eines anderen Blattes im Bundesanzeiger.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.