Handelsregister · VR 2939

Chronologischer Auszug

Landwasser Wochenmarkt e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landwasser Wochenmarkt e.V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00
DM bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Rosewich, Peter, Gärtner, Ihringen
Stv. Vorsitzender:
Wald, Thomas, Metzger, Freiamt
a)
Verein
Satzung vom 07.12.1995.
a)
31.03.2006
Grahl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
31.03.2006.
Tag der ersten Eintragung:
04.11.1996
Satzung:
Sonderband
Blatt 39 ff.
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Mörder, Martin, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Futterer, Stefan, Forchheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Rosewich, Peter, Gärtner, Ihringen
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Wald, Thomas, Metzger, Freiamt
a)
05.06.2007
Leibbrand
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender, jetzt:
Vorsitzender:
Futterer, Stefan, Forchheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Nübling, Wolfgang, Denzlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Mörder, Martin, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2014
Tänzel
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Aufgaben des Vereins) und § 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
26.01.2016
Tänzel

b)
Geänderte Satzung:
AS. 177 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.